
Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in Bayern
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):
Weiterführende Inhalte
Abrechenbare Wundauflagen
Schaumstoff-Wundauflagen
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB-Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Alginatkompressen
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB - Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Hydrofaser
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB - Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Hydrokolloide Wundauflagen
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB – Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Superabsorber
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB – Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Sterile Wundverbände
Abrechenbarkeit: ja
Fixierung
Abrechenbarkeit: ja
Elastische Fixierbinden
Abrechenbarkeit: ja
Kurzzugbinden
Abrechenbarkeit: ja
Zinkleimbinden
Abrechenbarkeit: ja
Kohäsive Fixierbinden
Abrechenbarkeit: ja
Rollenpflaster
Abrechenbarkeit: ja
Kompressen
Abrechenbarkeit: ja
Nicht-Abrechenbare Wundauflagen
Wundauflagen für infizierte Wunden
Abrechenbarkeit: nein
Wundauflagen ohne Angabe zur Abrechenbarkeit
Wunddistanzgitter
Abrechenbarkeit: keine Angabe
Schaumstoff-Wundauflagen
Abrechenbarkeit: keine Angabe