Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Nordrhein

Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Nordrhein

Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):

Abrechenbare Wundauflagen

Schaumstoff-Wundauflagen

Alginatkompressen

Hydrofaser

Hydrokolloide Wundauflagen

Superabsorber

Sterile Wundverbände

Fixierung

Elastische Fixierbinden

Kurzzugbinden

Zinkleimbinden

Kohäsive Fixierbinden

Rollenpflaster

Kompressen

Superabsorbierende Wundauflagen

Nicht-Abrechenbare Wundauflagen

Wundauflagen für infizierte Wunden

Wunddistanzgitter

Wundauflagen ohne Angabe zur Abrechenbarkeit

Schaumstoff-Wundauflagen