
Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in Hessen
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):
Weiterführende Inhalte
Abrechenbare Wundauflagen
Wundauflagen für infizierte Wunden
Abrechenbarkeit: ja
Schaumstoff-Wundauflagen
Abrechenbarkeit: ja
Alginatkompressen
Abrechenbarkeit: ja
Hydrofaser
Abrechenbarkeit: ja
Hydrokolloide Wundauflagen
Abrechenbarkeit: ja
Superabsorber
Abrechenbarkeit: ja; zur Erstanwendung als SSB – Folgeverordnung auf Namen des Patienten
Sterile Wundverbände
Abrechenbarkeit: ja
Wunddistanzgitter
Abrechenbarkeit: ja
Fixierung
Abrechenbarkeit: ja
Elastische Fixierbinden
Abrechenbarkeit: ja
Kurzzugbinden
Abrechenbarkeit: ja
Zinkleimbinden
Abrechenbarkeit: ja
Kohäsive Fixierbinden
Abrechenbarkeit: ja
Rollenpflaster
Abrechenbarkeit: ja
Kompressen
Abrechenbarkeit: ja
Wundauflagen ohne Angabe zur Abrechenbarkeit
Wundauflagen für infizierte Wunden
Abrechenbarkeit: keine Angabe
Schaumstoff-Wundauflagen
Abrechenbarkeit: keine Angabe
Achtung! Das Abgabedatum muss auf der Vorderseite des Rezeptes in dem dafür vorgesehenen Feld (Abgabedatum in der Apotheke) ersichtlich sein.