MFA Tarifvertrag und Gehalt 2024

MFA Tarifvertrag und Gehalt 2024

Die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag, der ab 2024 gelten soll, wurden aufgrund unterschiedlicher Positionen erst im Februar 2024 beendet und am 20.02. veröffentlicht. Ab 01.03.2024 gilt nun der neue Tarifvertrag mit 10 Monaten Laufzeit. 

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%. Über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um etwa 5% erhöht.

Das Gehalt von medizinischen Fachangestellten (MFA) richtet sich nach Tarifverträgen und liegt seit dem 01.03.2024 im ersten Lehrjahr bei 965 Euro, im zweiten bei 1.045 Euro und im dritten bei 1.130 Euro brutto.

Nach Ausbildungsabschluss gibt es dann einen ordentlichen Sprung und es geht ab ca. 2.700 Euro Gehalt weiter. Details sind im MFA Manteltarifvertrag der Bundesärztekammer, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Bund (TVöD-B), Tarifverträgen von Kliniken oder Arbeitsvertragsrichtlinien für Angestellte kirchlicher Einrichtungen geregelt. 

MFA Ausbildungsgehälter

Die Mehrheit der MFA wird nach MFA Manteltarifvertrag der Bundesärztekammer entlohnt. 

Der „Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen“ vom 08.12.2020 legte in § 4 die Ausbildungsvergütung für die Jahre 2021 bis 2023 fest. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) einigten sich Februar 2024 auf eine erhöhte Ausbildungsvergütung zuzüglich einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 500,- für MFA-Auszubildende, zahlbar spätestens bis zum 30. April 2024.

 1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Ab dem 01.01.2021880 Euro935 Euro995 Euro
Ab dem 01.01.2022900 Euro965 Euro1.035 Euro
Ab dem 01.01.2023920 Euro995 Euro1.075 Euro
Ab dem 01.03.2024965 Euro1045 Euro1.130 Euro
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MFA Gehaltstabelle

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur MFA geht man anschließend in die ebenfalls tariflich geregelten Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte medizinische Fachangestellte über.

Je nach Tätigkeitsgruppe und Berufserfahrung ist das Gehalt ab dem 01.03.2024 bis 31.12.2024 im Gehaltstarifvertrag wie folgt festgelegt:

 1.-4. Berufsjahr5.-8. Berufsjahr9.-12. Berufsjahr
TG I2.700,00 Euro2.750,00 Euro2.800,00 Euro
TG II2.862,00 Euro2.915,00 Euro2.968,00 Euro
TG III3.024,00 Euro3.080,00 Euro3.136,00 Euro
TG IV3.186,00 Euro3.245,00 Euro3.304,00 Euro
TG V3.456,00 Euro3.520,00 Euro3.584,00 Euro
TG VI3.834,00 Euro3.905,00 Euro3.976,00 Euro

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) einigten sich darüber hinaus auf eine einmalige Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 500,- für MFA, zahlbar spätestens bis zum 30. April 2024.

MFA Gehalt ab dem 13. Berufsjahr nach Tarif, ab 03/2024

 13.-16. Berufsjahr (BJ)17.-20. BJ21.-24. BJ25.-28. BJAb 29. BJ
TG I2.850,00 Euro3.050,00 Euro3.100,00 Euro3.150,00 Euro3.200,00 Euro
TG II3.021,00 Euro3.233,00 Euro3.286,00 Euro3.339,00 Euro3.392,00 Euro
TG III3.192,00 Euro3.416,00 Euro3.472,00 Euro3.528,00 Euro3.584,00 Euro
TG IV3.363,00 Euro3.599,00 Euro3.658,00 Euro3.717,00 Euro3.776,00 Euro
TG V3.648,00 Euro3.904,00 Euro3.968,00 Euro4.032,00 Euro4.096,00 Euro
TG VI4.047,00 Euro4.331,00 Euro4.402,00 Euro4.473,00 Euro4.544,00 Euro

Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte

Das Gehalt von MFA richtet sich üblicherweise nach folgenden geltenden Tarifverträgen oder Arbeitsvertragsrichtlinien:

  • MFA Manteltarifvertrag: Der MFA Manteltarifvertrag MFA wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelfer/innen und MFA sowie dem Verband medizinischer Fachberufe ausgehandelt. Er gilt für MFA, die in der ambulanten Versorgung tätig sind.
  • Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund (TVöD-B): MFA, die in öffentlichen Krankenhäusern oder Kliniken arbeiten, werden anhand des TVöD-B entlohnt.
  • Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR): Für Angestellte in kirchlichen Einrichtungen gelten die jeweiligen AVR (z.B. Johanniter, Diakonie oder Caritas).
  • Tarifverträge von Kliniken

Neben der tariflichen Vergütung gibt es auch außertarifliche Vergütungen für MFA. Außertarifliche Vereinbarungen werden häufig getroffen und üblicherweise fällt die außertarifliche Entlohnung höher aus, als es der Tarif vorsehen würde. Hier geht es zum Blog-Beitrag über Gehaltsverhandlungen.

MFA Weihnachtsgeld

  • Der aktuelle Manteltarifvertrag 2021 regelt, dass eine Hälfte des 13. Gehalts für Medizinische Fachangestellte (MFA) auf das monatliche Bruttoeinkommen umzulegen ist, die andere Hälfte in eine Sonderzahlung zum Jahresende umgewandelt wird. Für MFA, die schon zwei Jahre oder länger in der Praxis angestellt sind es seit 2020 65% des monatlichen Gehalts. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit bleibt es bei 50% des Gehalts.
  • Die Sonderzahlung steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu, deren Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember sechs volle Monate bzw. deren Ausbildungsverhältnis mindestens drei Monate bestand. Dabei werden Elternzeit und Ausbildungszeiten berücksichtigt.
  • Falls Angestellte vor dem 31. März des Folgejahres kündigen, kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung zurückfordern. Dies betrifft allerdings nur MFA, die weniger als drei Jahre angestellt waren.
MFA Urlaubsgeld

Das “Urlaubsgeld” ist hingegen eine Extraleistung, die die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber seinen Mitarbeitern freiwillig gewährt – oder eben auch nicht.

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Tätigkeitsgruppen nach Tarifvertrag

Neben der Berufserfahrung in Jahren sind die Tätigkeitsgruppen entscheidend für die Eingruppierung in den Tarifvertrag. Sie sind im Gehaltstarifvertrag für MFA und Arzthelfer/innen folgendermaßen definiert:

Tätigkeitsgruppe I

Tätigkeitsgruppe II

Tätigkeitsgruppe III

Tätigkeitsgruppe IV

Tätigkeitsgruppe V

Tätigkeitsgruppe VI

Fortbildungen für medizinisches Fachpersonal
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Für höhere Tätigkeitsgruppen sind Fortbildungsmaßnahmen ausschlaggebend. Verschiedene Fortbildungen für MFA, Arzthelfer/innen oder Pflegekräfte gibt es bei DRACO.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.