Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als digitale Version der herkömmlichen Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung ist seit dem 01.07.2022 für alle Praxen verpflichtend.

Schnittstelle zu den Krankenkassen

Die eAU wird in den Praxen direkt aus dem PVS digital an die zuständigen Krankenkassen übermittelt. Die Übermittlung erfolgt mithilfe eines Dienstes zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst).

Seit dem 1. Juli 2022 kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch digital via KIM-​Dienst an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. Praxen, die noch nicht über einen KIM-​Dienst verfügen oder hier technische Installationsprobleme haben, müssen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) mit dem bis dahin installierten eAU-​Modul das im Bundesmantelvertrag vorgesehene Ersatzverfahren anwenden.

Die AU-​Bescheinigung wird dabei über ein Stylesheet in mehrfacher Ausfertigung für den Patienten, die Krankenkasse und den Arbeitgeber ausgedruckt. Die bisherige Übergangsregelung für Praxen (Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1), solange die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen) ist zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seitdem keine Finanzierung der Muster 1-​Formulare mehr und es gibt folglich keine Bestellmöglichkeit mehr beim Paul-​Albrecht-Verlag.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.