Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Dr. Christine von ReibnitzDie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als digitale Version der herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 01.10.2021 für alle Praxen verpflichtend.
Schnittstelle zu den Krankenkassen
Die eAU wird in den Praxen direkt aus dem PVS digital an die zuständigen Krankenkassen übermittelt. Die Übermittlung erfolgt mithilfe eines Dienstes zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst).
Übergangsfrist
Bis zum 31.12.2021 kann übergangsweise das alte Verfahren genutzt werden, wenn die Arztpraxis technisch bedingt die eAU noch nicht ausstellen kann.
Geplant ist die Umsetzung in zwei Stufen: Zunächst übermitteln die Ärzte die eAU an die Krankenkassen und händigen den Patienten einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und eigene Unterlagen aus. Ab Juli 2022 sollen die Krankenkassen die eAU an die Arbeitgeber übermitteln.