Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die bei mehr als einem Patienten in der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen.

In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung wird geregelt, welche Produkte ein Arzt in seiner Praxis für den Verbrauch vorhalten muss. Der Sprechstundenbedarf gilt nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur die in der SSB-Vereinbarung genannten Mittel dürfen als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Die SSB-Regelung ist demnach als „Positivliste“ zu verstehen.

Abrechenbarkeit DRACO® Moderne Wundversorgung als Sprechstundenbedarf

Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie den Übersichten nach KV, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):

Regelungen bezüglich des Sprechstundenbedarfs

  • Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem Rezeptmuster 16 (siehe Hinweise zur Rezeptausstellung).
  • Der Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich kalendervierteljährlich bezogen.
  • Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden zwischen den KV und den Landesverbänden der Kassen geschlossen. Demnach gibt es aktuell 17 verschiedene SSB-Vereinbarungen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarungen).
  • Es gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots
  • Die Preisvorteile größerer Packungseinheiten sind zu nutzen.
  • Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird dem Arzneirichtgrößenvolumen zugerechnet und unterliegt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung.
  • Eine einheitliche Aussage zur Erstattungsfähigkeit von modernen Wundbehandlungsprodukten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist nicht möglich – es gelten die Bestimmungen der regionalen SSB-Vereinbarung.

Der vom Arzt verordnete Sprechstundenbedarf muss zur Zahl der Behandlungsfälle und zur Praxisausrichtung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Nicht zu verwechseln mit dem Sprechstundenbedarf ist der „Praxisbedarf“ von Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikeln. Der Praxisbedarf – beispielsweise Latexhandschuhe, OP-Hauben, OP-Kittel oder Reinigungsmittel – gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis. Dieser wird vom Arzt selbst eingekauft und bezahlt. Die Kosten des Praxisbedarfs sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.

Quellen: BVMed (2019): Infokarte Verbandstoffe; Kassenärztliche Bundesvereinigung

Sprechstundenbedarf im Video: Das müssen Sie wissen!

Bei Start des Videos werden Informationen an YouTube/Google übermittelt. Mehr hierzu unter: Google Datenschutzerklärung.

Bestellung über SSB

Wenn Sie DRACO®-Produkte für Ihren SSB bestellen möchte, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wählen Sie Rezeptmuster 16.
  • Erstes Feld: Zuständigen Kostenträger für den Sprechstundenbedarf bei KV eintragen.
  • Zweites Feld: Aktuelles Quartal angegeben.
  • Kostenträgerkennung, Betriebstätten-Nr., Arzt-Nr. und Datum eintragen.
  • Jeweilige PZN und Produktbezeichnung sowie Stückzahl angeben. Es können pro Rezept 3 Produkte verordnet werden.
  • Ein Kreuz im Feld 9 für SSB setzen.
  • Praxis-Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes.
  • Das SSB-Rezept direkt an Dr. Ausbüttel (oder anderen Lieferanten oder Apotheke) schicken.
  • Das Rezept wird über unser Rechenzentrum mit der jeweilig zuständigen AOK abgerechnet.

Die Richtlinien zur Verordnung von Sprechstundenbedarf sind nicht bundeseinheitlich gültig, daher sind unsere Informationen nicht verbindlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige KV.

SSB Bestellung per Fax oder eMail

Bitte lassen Sie uns Ihr Sprechstundenbedarfsrezept per Post zukommen!

Wichtig: Die Belieferung kann erst nach Vorlage des korrekt ausgefüllten Rezeptes erfolgen!

Vorab nehmen wir das Rezept gern entgegen

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.