Die digitale Praxis

Die digitale Praxis

Eine digitale Praxis integriert moderne Technologien wie Computer, Smartphone, Tablet, Software und Internet fest in den Praxisalltag.

Abgesehen von einigen gesetzlich festgelegten Komponenten kann das Ausmaß der Digitalisierung selbst gewählt werden.

Was ist eine digitale Praxis?

Technisch gesehen verbirgt sich hinter dem Wort „digital“ die Verarbeitung und Übermittlung von Informationen durch Ziffern.

Das einfachste digitale System ist das Binärsystem, dass nur die Ziffern 0 und 1 verwendet. Digitale Geräte, wie unsere Smartphones und Tablets, arbeiten nach eben diesem System.

Digital im Zusammenhang mit einer Arztpraxis bedeutet die arbeitsablauforientierte Nutzung der zur Verfügung stehenden Technologien für die Optimierung des Praxisalltags. Davon sollen sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Praxispersonal sowie deren Geschäftspartner profitieren. Von der elektronischen Patientenverwaltung bis zum Gesamtkonzept einer vernetzten papierlosen Praxis ist (fast) alles möglich.

Die Praxissoftware

Praxisverwaltungssysteme (PVS) ermöglichen unter anderem die Terminplanung, Buchhaltung, Zugriff auf elektronische Patientenakten oder Online-Abrechnungen mit den entsprechenden kassenärztlichen Vereinigungen.

Die meisten PVS können noch deutlich mehr. Weitere Funktionen sind:

  • Zeitmanagement zur Optimierung zeitlicher Abläufe im Praxisalltag
  • Kopplung mit dem Telefon
  • Online-Materialwirtschaft für die Überwachung der Materialbestände
  • Dokumentationshilfen
  • Zugriff auf Arzneimitteldatenbanken
  • Blankoformularbedruckung
  • Schichtplanung

Häufig weiß das Praxispersonal gar nicht, welche Funktionen das eigene PVS noch mitbringt. Die Teilnahme an Schulungen oder Seminaren zum jeweiligen PVS lohnt sich. Dadurch lernt man sein PVS richtig kennen und kann das System effektiv bedienen. Häufig ist noch eine Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Praxisverwaltung möglich. Das gilt auch, wenn man über einen Wechsel vom bereits installierten PVS auf eine neue Software nachdenkt. Die meisten Praxen schöpfen die Funktionen ihres PVS nicht vollständig aus. Vielleicht kann die Software doch leisten, was das Praxispersonal vermisst hat.

Für eine Neuanschaffung werden auf dem Markt über 200 unterschiedliche Softwaresysteme angeboten. Zunächst sollten alle Mitarbeitenden aus der Praxis in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Wichtige Punkte für die Auswahl eines geeigneten Systems sind:

  • Welches Betriebssystem wird auf den Computern in der Praxis verwendet?
  • Was sind die wichtigsten Funktionen, die ein PVS unbedingt können muss?
  • Soll Kommunikation mit anderen Praxen stattfinden?
  • Welches PVS ist in der Fachgruppe am häufigsten vertreten?


Auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stehen Installationsstatistiken von PVS innerhalb der verschiedenen Fachgruppen zum Download bereit.

Die gesamten verwaltungsrelevanten Aufgaben der Praxis laufen in Praxisverwaltungssystemen zusammen. Solche Systeme sind heutzutage aus Arztpraxen nicht mehr wegzudenken.

Die Top 10 Systeme in allgemeinmedizinischen Praxen. Prozentanteile im 2. Quartal 2019

Platz 1: TURBOMED (16,0%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit

Contra: Befriedigender Installationsservice, schlechter Support, teuer im laufenden Betrieb

Platz 2: MEDISTAR (12,3%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit

Contra: Befriedigender Installationsservice, schlechter bis befriedigender Support, teuer im laufenden Betrieb

Platz 3: x.ysinet (9,6%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit

Contra: Befriedigender Installationsservice, befriedigender Support, teuer im laufenden Betrieb

Platz 4: x.concept (8,0%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit

Contra: Befriedigender Installationsservice, befriedigender Support, teuer im laufenden Betrieb

Platz 5: x.comfort (7.0%)

Contra: Niedrige Anwenderzufriedenheit

Platz 6: ALBIS (6,9%)

Pro: Intuitive Bedienung, Variabilität

Contra: Niedrige Anwenderzufriedenheit, problematische Updates, hohe Kosten im laufenden Betrieb, schlechter bis befriedigender Support

Platz 7: QUINCY WIN (5,9%)

Pro: Guter Installationsservice, guter Support

Platz 8: CGM M1 PRO (4,8%)

Contra: Niedrige Anwenderzufriedenheit, Schwächen beim Installationsservice, schlechter bis befriedigender Support, teuer im laufenden Betrieb

Platz 9: MEDICAL OFFICE (4,7%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit, guter Installationsservice, guter Support

Contra: Etwas teurer im laufenden Betrieb

Platz 10: EL – Elaphe Longissima (2,6%)

Pro: Hohe Anwenderzufriedenheit, sehr guter Installationsservice, guter bis sehr guter Support

Contra: Etwas teurer im laufenden Betrieb

Wie verläuft eine Digitalisierung der Praxis? Was ist die Telematikinfrastruktur?

Bei der Digitalisierung der Praxis müssen gesetzliche Regelungen beachtet werden.

Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) gibt vor, welche Schritte im Gesundheitswesen für den Weg in die Digitalisierung erfolgen müssen. Das im Dezember 2019 erlassene DVG dient dem Vorantreiben des digitalen Austauschs unter verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems. Im Fokus steht dabei die sichere und schnelle Übertragung der Patientendaten.

Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) soll die sichere Übertragung medizinischer Informationen von Patientinnen und Patienten ermöglichen. Die TI ist ein besonders geschütztes Datennetzwerk der Gesundheitsbranche. Bis Ende 2021 soll sie nach dem Willen des Gesetzgebers flächendeckend umgesetzt sein, parallel zur Einführung verschiedener TI-Anwendungen. Denn in diesem Jahr werden auch Patienten in den Datenaustausch einbezogen werden – über die bis dahin zu etablierenden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA). Alle Praxen müssen bereits seit dem 1. März 2020 das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) der TI durchführen können. Anderenfalls werden den Praxen die Honorare um 2,5% gekürzt (§ 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V). Weitere Funktionen sind das Speichern der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenakte (ePA). Auf diese Weise sollen langfristig für die Behandlung notwendige Informationen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken u.a. ausgetauscht werden.

Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“, kurz gematik GmbH. Alle Komponenten für die Verwendung in der TI müssen hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Deshalb müssen alle Anbieter und Hersteller dieser Komponenten von der gematik GmbH für den Einsatz in der TI zertifiziert sein.

Die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept) befinden sich aktuell noch in der Start- bzw. Übergangsphase. Was sind eRezept und ePA, wie werden sie sinnvoll in einen effektiven Praxisalltag integriert, in welchen Fristen muss der der Übergang vollzogen werden?

EPA und Erezept

Die technischen Voraussetzungen

Geräte für die Verwendung in der TI müssen zusätzlich zur gematik-Zertifizierung auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zertifiziert sein. Für einen sicheren Austausch werden die Daten für die Übertragungen mehrfach verschlüsselt.

Deshalb sind eine schnelle und leistungsfähige Internetverbindung, ebenso wie ein leistungsfähiger Computer ein Muss. Für die Anbindung an die TI werden außerdem folgende Komponenten benötigt:

  • Einen Konnektor für die Herstellung der sicheren Internetverbindung über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN). Ein Netzwerk verbindet den Konnektor mit E-Health-Kartenterminals und dem PVS der Praxis.
  • Der Praxisausweis, durch den die Praxis sich als medizinische Einrichtung identifiziert. Der Konnektor kann nur dann eine Verbindung zur TI aufbauen, wenn die Praxis registriert ist. Der Praxisausweis ist eine Security Module Card Typ B (SMC-B) und etwa vergleichbar mit einer SIM-Karte für das Handy. Die SMC-B-Karte wird bei der Installation in den E-Health-Kartenterminal gesteckt und muss mit einer PIN freigeschaltet werden.
  • Durch E-Health-Kartenterminals erfolgt die Anmeldung der Praxis an der TI. Dazu muss der Praxisausweis (SMC-B) in das Kartenterminal eingesteckt werden. Außerdem werden die E-Health-Kartenterminals benötigt, um die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu nutzen. Dazu gehören das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM) sowie der elektronischen Medikationsplan (eMP).
  • Ein mobiles Kartenterminal erhalten im Allgemeinen Anästhesistinnen und Anästhesisten, Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten sowie Ärztinnen und Ärzte, die Hausbesuche durchführen. Mobile Kartenterminals benötigen einen weiteren Praxisausweis oder den optionalen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Weil die Geräte unterwegs nur offline arbeiten, können die Versichertenstammdaten ausschließlich in der Praxis aktualisiert werden. Hierfür wird ebenfalls der Konnektor benötigt.
  • Der eHBA ist optional und für den Zugang zur TI nicht zwingend nötig. Er kann ab der zweiten Generation für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals verwendet werden. Für Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement, den eArztbrief, für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilen wird der eHBA allerdings für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt.
  • Einen Zugangsdienst für das VPN. Dieser Zugangsdienst stellt den Internetzugang bereit und ist vergleichbar mit einem Internetprovider. Eine Zertifizierung durch die gematik muss auch für die Zugangsdienste vorliegen. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.
  • Für die Verbindung mit der TI müssen Updates für das vorhandene PVS aktuell sein. Ebenso wie die anderen Komponenten in der TI, muss auch das PVS von der gematik GmbH zertifiziert sein. Eine Liste zugelassener PVS steht auf den Seiten der KBV zum Download bereit.

Für die Anbindung an die TI müssen spezielle Komponenten angeschafft werden. Diese müssen von der gematik GmbH zertifiziert sein, um hohen Sicherheitsanforderungen zu genügen.

Zeitersparnis durch papierlose Patientenbefragung und -aufklärung

Unabhängig von der Anbindung an die TI kann die Digitalisierung an anderer Stelle ebenfalls zur Optimierung der Praxisabläufe beitragen. Klassische Patientenfragebögen auf Papier kosten z.B. viel Zeit im Praxisalltag.

Patientinnen und Patienten füllen Patientenfragebögen als Selbstauskunft aus. Bei Bögen auf Papier müssen die Informationen vom Praxispersonal anschließend jedoch auf Vollständigkeit geprüft und in ein Computerprogramm übertragen werden. Eine elegante Lösung im Sinne der Digitalisierung und Zeitersparnis ist beispielsweise ein Tablet, auf dem die Patientinnen und Patienten die benötigten Angaben direkt eingeben können.

Die passende Software warnt, wenn Fragen unbeantwortet sind und garantiert auf diese Weise die Vollständigkeit der Selbstauskunft. Ein weiterer Vorteil ist die geringere Fehleranfälligkeit im Vergleich zum Fragebogen auf Papier, da der Schritt des Abtippens entfällt. Besonders jüngere Generationen kommen mit einer Tablet-Lösung problemlos zurecht. Über ein Tablet lassen sich zusätzlich weitere wichtige Dokumente wie Aufklärungsbögen, Datenschutzvereinbarungen oder Behandlungsverträge ergänzen. Die Software garantiert Rechtskonformität und Revisionssicherheit bei der Unterschrift auf dem Tablet.

Für die Wahl der richtigen Software sind die individuellen Gegebenheiten der Praxis entscheidend. Im Idealfall berät das gesamte Praxisteam über die Funktionen, die den Praxisalltag tatsächlich vereinfachen. Weitere Fragen, die geklärt werden müssen, sind z. B.:

  • Wie werden die Daten vom Tablet auf den Praxiscomputer übertragen?
  • Welche Sprachen sollen verfügbar sein?
  • Welche Inhalte sollen abgefragt werden?
  • Werden individualisierte Patientenfragebögen benötigt?

Digital sichtbar sein

Die Sichtbarkeit in der digitalen Welt wird zunehmend wichtig. Besonders jüngere Patientinnen und Patienten sind dort „zu Hause“.

Durch das große Angebot verschiedener digitaler Dienste finden große Teile des Alltags digital statt. Das betrifft die Kommunikation mit Freunden, Einkaufen bei Online-Händlern oder Online-Terminbuchungen.

Eine Praxiswebsite erhöht die Auffindbarkeit und macht einen guten Eindruck, wenn sie professionell gestaltet ist. Eine Funktion für die Online-Terminvergabe sollte gleich integriert sein. Das spart Zeit für das Praxispersonal, weil weniger Unterbrechungen durch telefonische Terminanfragen entstehen. Für Patientinnen und Patienten hat die Online-Terminvergabe den Vorteil, dass sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Praxis erfolgen kann.

Im Internet wird heutzutage alles bewertet. Ebenso wie für Online-Händler, gibt es auch Bewertungsportale für Ärztinnen und Ärzte. Viele Praxen werden über diese Bewertungsportale gefunden. Die eigene Praxis muss man nicht einmal selbst auf diesen Portalen registriert haben – jede Person kann die Praxis ergänzen und bewerten. Deshalb sollte man prüfen, ob die eigene Praxis bereits gelistet ist und ob alle Angaben richtig sind. Selbst wenn die Informationen von Dritten eingegeben wurden, haften im Zweifel die Inhabenden der Praxis für falsche Angaben.

Telemedizin für die Patientenkommunikation

Die Telemedizin ist für eine Verbesserung der Behandlung von Patientinnen und Patienten gedacht.

Dabei ist Telemedizin nicht als eigenständiges Fachgebiet, sondern als integraler Bestandteil praktisch jeden medizinischen Fachgebiets zu verstehen. Die Arbeitsgemeinschaft Telemedizin der Bundesärztekammer hat folgende Definition erarbeitet [1]:

„Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.“

In erster Linie soll durch telemedizinische Methoden die Kommunikation zwischen den Behandlungseinrichtungen optimiert werden. Dadurch können behandelnde Ärztinnen und Ärzte in abgelegenen Regionen mit entsprechenden Facheinrichtungen kommunizieren, um eine adäquate Behandlung einzuleiten. Zu den telemedizinischen Methoden gehört ebenfalls die Kommunikation zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient mittels Telefon- oder Videosprechstunde.

Telemedizinische Methoden sollen vor allem die Kommunikation zwischen verschiedenen Behandlungseinrichtungen erleichtern. Das Ziel ist die Optimierung der Behandlung für Patientinnen und Patienten.

Die Telefon- und Videosprechstunde

Telefon- und Videosprechstunden sowie Behandlungsergänzungen per E-Mail sind Bereicherungen sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten. Besonders in ländlichen Gegenden profitieren alle Beteiligten von der Möglichkeit einer Fernbehandlung.

Diese bietet sich z. B. für die Weiterbehandlung nach operativen Eingriffen an.

Fernbehandlungen durch Telefon- und Videosprechstunden werden allerdings durch § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) eingeschränkt. Danach sollen Fernbehandlungen durch Telefon- und Videosprechstunden oder E-Mails lediglich der Versorgung und Betreuung von Bestandspatientinnen und -patienten dienen.

Für Fernbehandlungen, wie Telefon- und Videosprechstunden, müssen Anforderungen an die Sicherheit der Patientendaten erfüllt werden. Außerdem muss die Identifizierung der zu Behandelnden erfolgen.

Mehr Informationen:

Telefon- und Videosprechstunde

Ist eine Kommunikation über Messenger möglich?

Im Alltag vieler Menschen findet die Kommunikation schnell und unkompliziert mit amerikanischen Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Facebook Messenger statt.

Theoretisch könnte man sich auf diese Weise schnell mit Personal aus anderen Praxen oder zu Behandelnden austauschen – darf es aber nicht. Diese Art der Kommunikation ist keine Option, wenn es um den Austausch von Patientendaten geht. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders zu schützenden personenbezogenen Daten.

In der gesamten Europäischen Union wird der Schutz von personenbezogenen Daten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Nach der DSGVO dürfen in Deutschland personenbezogene Daten über amerikanische Dienste, wenn überhaupt, nur nach erteilter EU-US Privacy Shield Zertifizierung geteilt werden. Mittlerweile sind DSGVO-konforme Messenger speziell für Arztpraxen auf dem Markt. Die Messenger-Funktionen gleichen denen der bekannten Dienste. Apps wie MediOne ermöglichen die Kommunikation zwischen verschiedenen Praxen, aber auch mit Patientinnen und Patienten. Außerdem können mit der App direkt Termine vereinbart oder Rezepte bestellt werden.

Verwendung von Apps im Praxisalltag

Gesundheits-Apps sind praktische Begleiter für den Praxisalltag. Durch die Installation auf dem Smartphone oder Tablet sind sie überall griffbereit.

Verschiedene Apps geben z. B. Tipps bei der Diagnosestellung, der Behandlung oder der Dokumentation. Unabhängig vom Fokus der App folgt die Bedienung demselben Prinzip – nach der Beantwortung relevanter Fragen gibt die App Vorschläge aus.

Die Draco® WundDoku App hilft Ihnen bei der digitalen Wundvisite und der datenschutzkonformen Wunddokumentation. Durch die intuitive Menüführung können die Wunden ihrer Patienten schnell und einfach dokumentiert werden. Therapievorschläge, Wundbeurteilungen und Maßnahmen können unkompliziert überall direkt auf dem Smartphone eingegeben werden. Anschließend kann die Wunddokumentation als PDF-Datei in die Praxissoftware importiert werden oder über den PC ausgedruckt werden.

Auch für eine allgemeine Diagnosestellung können Apps hilfreich sein. Diagnose-Apps, wie Deximed fragen Symptome ab und schlagen auf dieser Grundlage mögliche Diagnosen und Behandlungen vor. Die finale Diagnosestellung liegt wie gewohnt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Der Vorteil einer App-Unterstützung liegt vor allem in der strukturierten Diagnosefindung und der Berücksichtigung seltener Erkrankungen.

Mobile Apps für Smartphones oder Tablets erleichtern den Praxisalltag durch Hilfestellung bei der Diagnosefindung, der Patientenversorgung oder der Wunddokumentation.

Websites liefern zusätzliche Informationen

Neben den Gesundheits-Apps liefern auch Websites im Internet Informationen über Gesundheitsthemen. Unter Draco.de bieten wir Ihnen viele digitale Angebote auf dem Gebiet der Wundversorgung. Dazu gehören:

  • Der Preisvergleich zeigt Ihnen die günstigsten Produkte nach PZN, Art oder Produktnamen.
  • Die Rubrik Wundwissen informiert Sie über verschiedene Arten von Wunden.
  • Die Rubrik Produktwissen informiert Sie über unsere Produkte für die klassische und moderne Wundversorgung.
  • Im Downloadbereich finden Sie Schnellratgeber, Patientenbroschüren sowie Tipps und Tricks zum Herunterladen.
  • Unsere Online-Seminare ermöglichen Ihre gezielte Weiterbildung.
  • Der Draco® Videoblog hält Sie mit kurzen Videos auf dem neuesten Stand zu aktuellen Themen der Gesundheitsbranche mit dem Fokus auf der Wundversorgung.
  • Unter der Rubrik Videos stehen Informationsvideos zu relevanten Themen in der Wundversorgung bereit.

Chancen und Hürden bei der Digitalisierung

Die Digitalisierung der Praxis sollte von vornherein gut durchdacht werden und kann das Praxispersonal vor einige Hürden stellen:

  • Schlechte Internetverbindung oder veraltete Technik. Die Nutzung der TI, inklusive ihrer Komponenten, setzt eine schnelle Internetverbindung und die Verwendung moderner Computer-Technik voraus.
  • Unvollständige Nutzung der Möglichkeiten des PVS und anderer Systeme. Der Besuch von Seminaren lohnt sich, um die Prozesse zu optimieren und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Technische Hürden durch Geräte und Karten. Bei Ausfall von einer der Komponenten, sei es die Software oder eines der Geräte, ist die gesamte Praxis schnell handlungsunfähig.

Letztendlich bietet eine allumfassende, durchdachte Digitalisierung aber auch viele Vorteile für die Arbeitsabläufe im Praxisalltag. Dazu gehören vor allem:

  • Sicherheit der Patientendaten durch die TI.
  • Zeitersparnis bei der Vervollständigung und Aktualisierung von Patientendaten (Anbindung an die TI, digitale Patientenfragebögen).
  • Schnelle Kommunikation mit anderen Praxen oder Patientinnen und Patienten, um die Behandlungen zu verbessern.
  • Weniger Unterbrechungen im Praxisalltag durch Online-Terminvergaben.

Die Digitalisierung der eigenen Praxis stellt das gesamte Team vor Herausforderungen. Um die Systeme optimal auszunutzen und möglichst fehlerfrei zu betrieben, lohnen sich regelmäßige Schulungen.

Literatur

Literatur

1. Telemedizin. BundesärztekammerOnline (Abgerufen am 21.04.2020)

2. Praxis-IT. Kassenärztliche BundesvereinigungOnline (Abgerufen am 21.04.2020)

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.