Rezeptausstellung

Rezeptausstellung

Verbandmittel können, unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V), zu Lasten der GKV verordnet werden.

Dabei fällt die Verordnung von Verbandmitteln in das Arzneimittel-/Verbandmittel-Richtgrößenvolumen (Budget). Ein Rezept ist eine Urkunde. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung bedürfen immer einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.

Ab dem 1. Juli 2015 müssen Praxen auf Verordnungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Stempel der Praxis die Telefonnummer angeben. Auch der Vorname des verschreibenden Arztes muss aufgeführt sein. Dies resultiert aus einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung.

Rezept Einzelverordnung

Verbandmittel sind grundsätzlich über ein Einzelrezept auf den Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zuzuordnen.

Verbandmittel unterliegen bei der Einzelverordnung nicht der Substitution (aut idem oder aut simile) und auch nicht der Importquote. Für die Berechnung des gesetzlichen Zuzahlungsbetrags für Verbandmittel für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 31 SGB V Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V), ist der Wert der Verordnungszeile maßgebend.

Chronisch Kranke haben nur Zuzahlungen in Höhe von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (statt 2 % für andere Versicherte). Bei Überschreiten der Belastungsgrenze kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Auch Einzelverordnungen werden dem Richtgrößenvolumen zugeordnet. Auf der Einzelverordnung sollte immer die kleinste benötige Packungsgröße vermerkt sein.

Rezept Einzelverordung
Rezept Einzelverordung
E-Rezept und digitale Rezeptausstellung

Seit 01.01.2024 werden verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem E-Rezept verordnet. Häufige Probleme, Lösungen und Best Practises haben wir für Sie zusammengestellt.

E-Rezept

Rezept Sprechstundenbedarf

Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem Rezeptmuster 16.

Auf dem Rezept für den Sprechenstundenbedarf sollte das Quartal angegeben werden sowie der in Ihrer KV zuständige Kostenträger für den Sprechstundenbedarf. Der Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich kalendervierteljährlich bezogen.

Es gilt die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots – Preisvorteile größerer Packungseinheiten sind zu nutzen.

Rezept Sprechstundenbedarf
Rezept Sprechstundenbedarf

Rezept Hilfsmittel

Die Verordnung von Hilfsmitteln erfolgt auf dem Rezeptmuster 16.

Der Arzt verordnet Hilfsmittel auf dem Rezeptblatt (Muster 16). Dabei hat er das Feld 7 anzukreuzen. Hilfsmittel unterliegen keiner Richtgröße (Budget), können also vom Arzt ohne Belastung des Budgets verordnet werden.

Auf dem Rezept für Hilfsmittel müssen die Diagnose sowie die Hilfsmittelnummer eingetragen werden.

Rezept Hilfsmittel, Muster 16
Rezept zur Verordnung von Hilfsmitteln, Muster 16
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.