Hilfsmittel

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen.

Zu ihnen gehören Okklusionspflaster (therapeutische Sehhilfen), Inkontinenzartikel und Stomaartikel, orthopädische Hilfsmittel, Applikationshilfen für die enterale und parenterale Ernährung, Tracheostomaprodukte etc.

Hilfsmittel dienen zur Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung oder zum Ausgleich einer Behinderung.

Wichtig: Hilfsmittel fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und sind von diesen zu bezahlen. Die Hilfsmittelversorgung erfolgt nur über Vertragspartner der Krankenkassen. An Zuzahlungen hat der Versicherte grundsätzlich zehn Prozent je Hilfsmittel (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro), maximal die tatsächlichen Kosten zu leisten.

Der Arzt verordnet Hilfsmittel auf dem Rezeptblatt (Muster 16). Dabei hat er das Feld 7 anzukreuzen. Hilfsmittel unterliegen keiner Richtgröße (Budget), können also vom Arzt ohne Belastung des Budgets verordnet werden.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.