Hilfsmittel-Richtlinien

Hilfsmittel-Richtlinien

Die Hilfsmittel-Richtlinien sind die Richtlinien über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Die Hilfsmittel-Richtlinie gilt verbindlich für Versicherte, Krankenkassen und Vertragsärzte/Krankenhausärzte sowie für alle in der Hilfsmittelversorgung tätigen Leistungserbringer. Die Hilfsmittelversorgung ist „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu erbringen.

Gemäß der Indikation stellt der behandelnde Arzt die Verordnung grundsätzlich über die Art des Produktes aus - die Auswahl des konkreten Hilfsmittels erfolgt beim Hilfsmittelleistungserbringer. Spezielle Abschnitte der Hilfsmittel-Richtlinie behandeln die Verordnung von Seh- und Hörhilfen sowie das Entlassmanagement.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.