Was tun bei Verdacht auf Affenpocken?

Was tun bei Verdacht auf Affenpocken?

Infektionen mit den Affenpocken nehmen auch in Deutschland zu. So erkennen Sie als MFA potenziell Erkrankte und schützen sich selbst. 

Affenpocken sind nicht neu. Im Mai sind in Deutschland erstmals Affenpocken aufgetreten. Aktuell hat das Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 874 Infektionen in allen Bundesländern registriert (Stand: 30.6.22).  

Für eine Ansteckung mit Affenpocken ist nach derzeitigem Wissensstand ein enger Schleimhaut-Kontakt nötig. Das RKI schätzt die Gesundheitsgefährdung der breiten Bevölkerung im Moment daher als gering ein. Der aktuelle Ausbruch lässt sich begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden.

Das müssen Sie als MFA wissen:

Typische Symptome einer Viruserkrankung 

Die Symptome bei Affenpocken ähneln am Anfang denen einer COVID-19- oder anderen Viruserkrankung: 

  • Fieber bis 40 Grad, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Halsweh, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten. 

  • Nach ein bis drei Tagen folgen Flecken, Knötchen, Bläschen und Pusteln auf der Haut, die später verkrusten und danach abfallen. 

  • Betroffen sind vor allem Gesicht, Handinnenflächen und Fußsohlen, manchmal auch der Urogenital- und Analbereich. 

Die meisten Menschen genesen nach zwei bis vier Wochen von allein. Affenpocken können aber auch tödlich verlaufen und beim Befall der Augen droht Erblindung. 

Was ist beim Verdacht auf Affenpocken zu tun? 

  • Erfragen Sie – nach Möglichkeit – schon am Telefon möglichst präzise, welche Symptome potenziell betroffene Patientinnen und Patienten haben. Treten Pusteln auf der Haut auf? 

  • Isolieren Sie Betroffene im Verdachtsfall, sollten diese die Praxis betreten. 

  • Das RKI empfiehlt bei Abstrichen Schutzmaßnahmen wie bei SARS CoV-2: Verwenden Sie eine persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören Schutzkittel, Einweghandschuhe, dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise bei direkter Patientenversorgung mindestens FFP2-Maske, Schutzbrille und Haube. 

  • Melden Sie nachfolgende Patienten im Behandlungszimmer als Kontaktpersonen, wenn der Raum zwischenzeitlich nicht gereinigt wurde. 

Affenpocken sind eine meldepflichtige Erkrankung. Die Arztpraxis beziehungsweise das zuständige Labor müssen eine bestätigte Infektion per Meldebogen an das zuständige Gesundheitsamt melden. Die geben die Daten an das RKI weiter. 

Hier haben wir weitere Hintergrundinformationen zu Affenpocken für Sie zusammengestellt. 

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.