Die wichtigsten Infos zur Grippeschutzimpfung auf einen Blick

Die wichtigsten Infos zur Grippeschutzimpfung auf einen Blick

Die Impf-Saison beginnt. Welche Impfstoffmengen sind bei Ihnen in der Praxis vorrätig? Wer sollte bevorzugt Termine erhalten? Das sollten Sie als MFA wissen. 

Die Saison für die Grippeschutzimpfungen startet, parallel dürfte die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen steigen. In der Praxis sollten Sie sich als MFA daher gut organisieren. 

Grippeimpfstoffe 2023

In der Saison 2022/2023 stehen folgende Impfstoffe zur Verfügung: 

  • Impfstoffe mit Standarddosis 
  • Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi, den die STIKO explizit für ältere Menschen ab 60 Jahren empfiehlt 

Praktisch heißt das: Über 60-Jährige können eine der beiden Impfstoff-Varianten erhalten. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollte also der normal dosierte Impfstoff knapp sein, ist es möglich, für diese Patientengruppe auf Efluelda® auszuweichen. Nachbestellungen der Impfstoffe sind aufgrund der aufwendigen Produktion kaum möglich.  

Der Hochdosis-Impfstoff ist zwar teurer, das Bundesgesundheitsministerium hat ihn in einer Rechtsverordnung aber als wirtschaftlich eingestuft. Deswegen dürfen die Kassen keine Regressanträge stellen, wenn er gemäß der Empfehlung verabreicht wird. Ärztinnen und Ärzte können grundsätzlich pro Impfung 8,15 Euro abrechnen. 

Terminvergabe organisieren 

Bei der Organisation der Impftermine sollten Sie beachten, dass Impfungen gegen Grippe-Viren und gegen SARS-CoV-2 (auch Booster) parallel erfolgen können. Die Impfungen sollten dann aber in den rechten und in den linken Arm gesetzt werden. 

Für die Gruppe der älteren Patientinnen und Patienten (über 60) ist es sinnvoll, den Hochdosis-Impfstoff einzuplanen, damit die Mengen der normal dosierten Variante für die jüngere Zielgruppe ausreichen. 

Impf-Ansprüche im Überblick 

Grippeschutzimpfstoffe sind grundsätzlich bestellbar als Sprechstundenbedarf (SSB). Lediglich für Satzungsimpfungen gilt eine Ausnahme. Die genauen Bestellvorgaben erhalten Sie von Ihrer KV. Diese Indikationen sind vorgesehen: 

Standardimpfung:  

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren 

Indikationsimpfung: 

  • Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhtem Risiko (etwa chronische Erkrankung) ab dem 1. Trimenon 
  • Chronisch Kranke ab einem Alter von sechs Monaten 
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen 
  • Menschen, die Personen mit erhöhtem Risiko betreuen oder mit ihnen in einem Haushalt leben 

Berufliche Indikation: 

  • Menschen, die aus beruflichen Gründen einer höheren Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, etwa medizinisches Personal oder Berufsbilder mit großem Publikumsverkehr 
  • Menschen, die beruflich Risikogruppen betreuen und daher eine mögliche Infektionsquelle wären 
  • Personen, die beruflich direkten Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln haben 

Satzungsimpfungen als freiwillige Leistung der Krankenkassen: 

Bestellbar per Einzelverordnung auf die Namen der jeweiligen Patientinnen und Patienten, zulasten der entsprechenden Krankenkassen für 

  • Personen unter 60 Jahren, die keiner Risikogruppe angehören (Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023) 

Besonderheit nasale Impfung:

Der nasale Impfstoff (Fluenz Tetra) ist für Kinder gedacht, darf aber nur in begründeten Einzelfällen verordnet werden. Eine entsprechende Dokumentation in der Patientenakte sollte erfolgen. Bestellbar ist er dennoch über den Sprechstundenbedarf. 

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.