Einigung bei der Krankenhausreform
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Einigung bei der Krankenhausreform

Bund und Länder haben ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Darin steht, wie es mit der Krankenhauslandschaft in Deutschland weitergehen soll. Größere finanzielle Sicherheit für Kliniken bei einer hohen Qualität der Versorgung lautet der Anspruch.

Die Finanzierung der Kliniken 

Das bisherige System der Fallpauschalen, bei denen eine Klinik eine feste Summe pro Behandlung (abhängig von der Diagnose) bekam, wird voraussichtlich abgeschafft. Das neue System sieht eine sogenannte Vorhaltepauschale vor. Das heißt: Die Kliniken bekommen eine feste Summe dafür, dass sie bestimmte Leistungen vorhalten, also Strukturen, Geräte, Fachpersonal etc., die für diese Leistungen notwendig sind. Das Geld bekommen sie unabhängig davon, wie viele Patienten und Patientinnen sie tatsächlich behandeln. Es geht an dieser Stelle also nicht darum, die Vergütung zu erhöhen, sondern sie unabhängiger von der Zahl der Behandlungen zu machen.

Unabhängig von den fallpauschalierten Entgelten werden die Personalkosten für die Pflege am Bett weiterhin über das Pflegebudget refinanziert, also krankenhausindividuell nach dem Selbstkostendeckungsprinzip abgerechnet. 

Die Qualität der Krankenhäuser 

Künftig soll es 65 Leistungsgruppen geben. Sie dienen als Grundlage für die Krankenhausplanung. Für alle Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich Mindestqualitätsanforderungen festgelegt. Die Landesregierungen entscheiden darüber, welche Klinik-Standorte welche Leistungen anbieten dürfen. 

Außerdem soll die Krankenhausreform zu mehr Transparenz führen. Das Bundesgesundheitsministerium plant, gezielt und regelmäßig entsprechende Daten zu veröffentlichen. Die Leistungsgruppen der Kliniken sollen ebenso offengelegt werden wie Faktoren, die Aussagen über die Qualität ermöglichen.

Aus dem Eckpunktepapier, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben, formulieren Fachleute während der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzesentwurf. Der Bundestag entscheidet über den Entwurf im Herbst, sodass das Gesetz zur Krankenhausreform am 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte. Es sind noch Änderungen denkbar. 

Hier finden Sie das vollständige Eckpunktepapier zur Krankenhausreform.

Einigung bei der Krankenhausreform
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.