SSB-Abrechenbarkeit DracoFoam Zehenkappe

SSB-Abrechenbarkeit DracoFoam Zehenkappe

Die Abrechenbarkeit von DracoFoam Zehenkappe über den Sprechstundenbedarf (SSB) in den verschiedenen kassenärztlichen Vereinigungen entnehmen Sie der folgenden Tabelle

 Abrechenbar:
KV Baden-Württembergnein
KV Bayernkeine Angabe
KV Berlinja*
KV Brandenburgkeine Angabe
KV Bremenkeine Angabe
KV Hamburgnein
KV Hessenkeine Angabe
KV Mecklenburg-Vorpommernnein
KV Niedersachsenkeine Angabe
KV Nordrheinkeine Angabe
KV Rheinland-Pfalzkeine Angabe
KV Saarlandkeine Angabe
KV Sachsenkeine Angabe
KV Sachsen-Anhaltkeine Angabe
KV Schleswig-Holsteinkeine Angabe
KV Thüringenkeine Angabe
KV Westfalen-Lippekeine Angabe

* zur Erstanwendung als SSB, Folgeverordnung auf Namen des Patienten

Preisvergleich: DracoFoam Zehenkappe

ALLEVYN non Adhesive 10 x 10 cm WundverbandMepilex 10 x 12 cmAquacel Foam n.adhäsiv 10 x 10 cmBiatain Schaumverband nicht haftend 10 x 10 cm DracoFoam 10 x 10 cm
217,18 € Smith & Nephew GmbH
191,90 € Mölnlycke Health Care GmbH
174,94 € ConvaTec (Germany) GmbH
172,45 € Coloplast GmbH
116,23 € DRACO® Ihr Partner in der WundversorgungDRACO® Ihr Partner in der Wundversorgung
Budgetrelevante Abrechnungspreise der vdek-Kassen für je 10 Stück

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Abrechnungspreise der vdek-Kassen nach dem Arzneimittelliefervertrag (Bund) Apothekerverbände; Stand Lauertaxe 15.04.2024. Um einen objektiven Preisvergleich darzustellen, haben wir die Packungspreise der jeweils nächst verfügbaren Packungen mit kleineren und/oder größeren Stückzahlen auf einen Packungsinhalt mit jeweils 10 Stück umgerechnet.
ALLEVYN non Adhesive 10 x 10 cm Wundverband PZN: 16222317 (10 Stück), Mepilex 10 x 12 cm PZN: 01603338 (5 Stück), Aquacel Foam n.adhäsiv 10 x 10 cm PZN: 08999799 (10 Stück), Biatain Schaumverband nicht haftend 10 x 10 cm PZN: 00568232 (10 Stück), DracoFoam 10 x 10 cm PZN: 04350429 (10 Stück).
Der Abrechnungspreis kann für andere Kassen und nach anderen Verträgen differieren. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung hängt auch von der individuellen Entscheidung des Arztes über die Länge der Wechselintervalle ab.
Verbandmittelverordnungen unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die zu Regressen führen kann.