OTC-Arzneimittel

OTC-Arzneimittel

OTC Arzneimittel sind in der Apotheke freiverkäufliche, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Sie sind auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken frei verkäuflich.

Was bedeutet OTC?

Der Begriff „OTC“ leitet sich vom englischen „over the counter“ ab, was so viel wie „über den Ladentisch“ bedeutet.

Sind OTC-Arzneimittel verordnungsfähig?

Die Kosten für OTC-Arzneimittel werden seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Eine Verordnung dieser Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist in Ausnahmefällen möglich. Ein Ausnahmekatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses, der ein Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie ist, regelt, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin verordnet werden können.

Weiterführende Informationen

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Arzneimittel
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.