Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hilft Vertragsärzten beim Verordnen von Medikamenten und ermöglicht ihnen eine therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl.

Welche Medikamente dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden?

  • Nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • OTC-Arzneimittel (Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen)
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel bei geringfügigen Gesundheitsstörungen (Bagatell-Arzneimittel)
  • Lifestyle-Arzneimittel

Anlagen der AM-RL

Die Richtlinie enthält mehrere Anlagen, die thematisch sortiert sind und regelmäßig angepasst werden. Die wichtigsten Anlagen betreffen:

  • OTC-Arzneimittel
  • Lifestyle-Arzneimittel
  • Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
  • Therapiehinweise
  • Off-Label-Use
  • Aut idem
  • Arzneimittel der frühen Nutzenbewertung

Der G-BA kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des G-BA.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.