Arzneimittel

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Was sind Arzneimittel?

Arzneimittel sind nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen.

Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen.

Wie werden Arzneimittel eingeteilt?

Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:

  • OTC-Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken frei verkäuflich sind.
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden.
  • Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.
Weiterführende Informationen

Alles rund um das Thema OTC-Arzneimittel

OTC-Arzneimittel
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.