Wendepunkt für die Pflegebranche
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Wendepunkt für die Pflegebranche

Für Pflegefachkräfte könnten sich in diesem Jahr viel ändern, weil entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt werden. Das wurde auf dem Kongress Pflege 2024 in Berlin deutlich.

Seit 2017 gilt das Pflegeberufereformgesetz, das die Vorbehaltsaufgaben für die Pflege definiert. Dabei wird es aber voraussichtlich nicht bleiben – das Bundesgesundheitsministerium hat ein Eckpunkte-Papier erarbeitet, das in den kommenden Monaten in einen Gesetzesentwurf münden soll. Ziel ist eine größere Autonomie für die Pflege. Anders gesagt: Pflegefachkräfte erhalten weiter gefasste Entscheidungsbefugnisse, um beispielsweise selbst Leistungen zu verordnen – etwa für die Wundversorgung im Bereich der häuslichen Krankenpflege.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), forderte die Branche auf dem Kongress Pflege in Berlin auf, diesbezüglich Verantwortung zu übernehmen und den vorhandenen Gestaltungsspielraum zu nutzen.
 

Die wichtigsten Themen für 2024

Pflegekompetenzen sind das Top-Themen in diesem Jahr. Insgesamt sieht Vogler aber vier Punkte:

  • die Erweiterung der Pflegekompetenzen (Pflegekompetenzgesetz) 
  • die Umsetzung der Personalbemessung in der Akut- und Langzeitpflege 
  • die Entwicklung einer Bildungsperspektive für die Pflege in Deutschland 
  • die Übernahme von demokratischer Verantwortung durch die Pflegeberufe

Das steckt im Einzelnen dahinter:


Pflegekompetenzen 

„Den Vorbehaltsbereich auszugestalten und die erweiterten Kompetenzen mit entsprechenden Qualifikationen zu hinterlegen, darum geht es jetzt“, sagte Vogler. Das Ziel ist für sie klar: Überall dort, wo Pflegefachkräfte nachweislich qualifiziert sind, müsse die Möglichkeit zur Handlungsautonomie bestehen. Für die Ärzteschaft sei dies sicherlich eine Umgewöhnung, die Zeit brauche – sie plädierte dafür, das große Ganze zu sehen und nicht nur das „eigene Hemd“. Medizin und Pflege müssten Hand in Hand arbeiten, um die wachsenden Versorgungsbedarfe abzudecken. Unterm Strich ist die Erweiterung der Kompetenzen aus ihrer Sicht ein wichtiger Baustein, um die Profession zu stärken und den Beruf attraktiver zu gestalten.


Personalbemessung 

Vogler wünscht sich eine konsequente Umsetzung der in der Langzeitversorgung und im Krankenhausbereich. Gleichzeitig betonte sie, dass die Verschiebung der aktualisierten Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) richtig sei, solange die Einrichtungen Aufholbedarf bei der Digitalisierung hätten.


Bildungsperspektive

Die DPR-Präsidentin würdigte die Fortschritte im Bildungsbereich, sieht aber auch Handlungsbedarf. Vor allem die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegefachkräfte beschreibt sie als zu chaotisch. In dieser Hinsicht will sich der DPR mit einem Vorschlag für die Bildungsarchitektur einbringen. Die Initiative dazu ist vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und dem Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e. V. (BLGS) ausgegangen.
 

Demokratische Verantwortung

Diese könne laut Vogler nur durch eine „zentrale berufsständische Vertretung“ der Pflege erreicht werden.

Wendepunkt für die Pflegebranche
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.