Vergütung von Studierenden in der Pflege ist beschlossen
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Vergütung von Studierenden in der Pflege ist beschlossen

Der Bundesrat hat dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag beschlossen hatte. Somit steht es fest: Für ein Pflegestudium gibt es künftig Geld.

Das Pflegestudiumsstärkungsgesetz hatte der Bundestag unter anderem auf den Weg gebracht, um das Pflegestudium attraktiver zu gestalten und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung zu erhöhen. Jetzt hat der Bundesrat den Plänen zugestimmt. Faktisch heißt das:

  • Studierende erhalten künftig eine Vergütung für die gesamte Dauer ihres Studiums. Im Gesetz wird die Vergütung als „angemessen“ beschrieben. Die genaue Höhe ist noch nicht festgelegt.
  • Wer sein Studium bereits begonnen hat, soll nicht benachteiligt werden. Deswegen wird auch für die verbleibenden Semester der bereits aktiv Studierenden eine Vergütung ausbezahlt. Eine Neuorganisation des Studiums ist dafür nicht notwendig.
  • Außerdem wird die hochschulische Pflegeausbildung künftig als duales Studium organisiert. Grundlage ist daher ein entsprechender Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung. Dafür wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. 
     

Weitere Aspekte des Pflegestudiumsstärkungsgesetzes

In dem Gesetz sind viele weitere Themenbereiche enthalten, die nun ebenfalls umgesetzt werden und zum Teil den Pflegebereich nur indirekt betreffen. Das sind die wichtigsten:

  • Die Digitalisierung soll bei der Pflegeausbildung eine größere Rolle spielen als bisher.
  • Aspekte der Gendermedizin werden verstärkt integriert.
  • Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sind möglich.
  • Für ausländische Pflegefachkräfte kündigt das Gesetz einfachere Anerkennungsverfahren an sowie eine bundesweit einheitliche Regelung für die erforderlichen Unterlagen.
  • Versorgungsansprüche bei Impfschäden werden neu geregelt.
  • Es gibt eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie.
  • Der Austausch von nicht lieferbaren Kinderarzneimitteln in der Apotheke wird erleichtert.

Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Einzelne Regelungen greifen aber erst ab dem 1. Januar 2024.

Vergütung von Studierenden in der Pflege ist beschlossen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.