Neuer COVID-19-Impfstoff: Jetzt bestellen!

Neuer COVID-19-Impfstoff: Jetzt bestellen!

Jetzt sind auch Impfstoffe gegen die Virusvarianten BA.4 und BA.5 verfügbar. Die Auslieferung soll schnell beginnen. Was heißt das für Sie als MFA? 

eit dem 6. September ist es möglich, Impfstoffe gegen die Omikron-Variante BA.1 zu bestellen. Jetzt ist ein weiterer Impfstoff von BioNTech/Pfizer zugelassen worden: Comirnaty wurde angepasst auf die Virusvarianten BA.4 und BA.5. Arztpraxen können direkt mit der Bestellung beginnen, sollten sich aber auf die Menge beschränken, die sie in der Folgewoche tatsächlich benötigen. Wie gewohnt müssen Sie die Bestellung bis Dienstag, 12 Uhr, abschicken. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die erste Bestellrunde bis zum 20. September zu nutzen, weil unklar ist, ob die Nachfrage befriedigt werden kann. Eventuell werden nur Teilmengen der jeweiligen Bestellungen ausgeliefert. Eine Bestellung als Sprechstundenbedarf (SSP) ist möglich. 

Infos für die Bestellung

Die maximal mögliche Bestellmenge liegt bei 240 Dosen je Ärztin beziehungsweise je Arzt. Sie kann wöchentlich wiederholt werden. Sie sollten darauf achten, dass der Impfstoff Comirnaty auf dem Rezept mit dem Zusatz „Orig./BA.4-5“ versehen ist, denn die Variante für die Grundimmunisierung ist weiterhin erhältlich, ebenso der BA.1-Impfstoff. 

Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, dass die Impfstoffe bereits zum Ende der nächsten Woche ausgeliefert werden sollen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rät den Praxen jedoch davon ab, ihre Planung auf diese Angabe zu stützen – falls es zu Verzögerungen kommt. Als MFA sollten Sie also sicherheitshalber den Wareneingang abwarten, bevor Sie Termine für entsprechende Impfungen vergeben.  

Wer darf den Impfstoff erhalten? 

Zugelassen ist der neue Impfstoff nur als Booster, und zwar für Personen ab 12 Jahren. Die STIKO hat ihre Empfehlung noch nicht erneuert, sie bezieht sich auf die Grundvarianten und gilt für: 

  • Ältere Menschen über 60 Jahre 

  • Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Vorerkrankungen (ab 5 Jahren) 

  • Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen  

Diese Personengruppen sollten einen weiteren Booster erhalten, aber frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise einer durchlebten Corona-Infektion. Liegt eine ausgeprägte Immunschwäche vor, kann der Booster schon nach drei Monaten verabreicht werden. 

Tipps für den Praxisalltag

Hier finden Sie Infos rund um das Thema Corona-Impfungen in Herbst und Winter. 

Corona-Impfungen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.