Praxisvertretung – was ist zu beachten?

Praxisvertretung – was ist zu beachten?

Die einen fahren entspannt in den Urlaub – die anderen … müssen sich um mehr Patienten kümmern als gewöhnlich. Wir können nicht einfach in den Urlaub gehen, da wir als Arztpraxis jederzeit die Gesundheitsversorgung sicherstellen müssen. Als Vertretungspraxis müssen wir akute Fälle selbstverständlich behandeln.

Worauf müssen wir als Praxis achten, wenn wir selbst in den Urlaub fahren wollen? Was ist für uns MFA wichtig als Vertretungspraxis? Und wie funktioniert die Abrechnung? Ich habe kurz und bündig das Wesentliche für euch zusammengefasst.

Grundregeln der Praxisvertretung

  1. Ist unsere eigene Arztpraxis für mehr als eine Woche im Urlaub, muss dies der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitgeteilt werden. Dabei ist die Vertretungspraxis zu nennen. Die Mitteilung kann formlos oder per Formular erfolgen.
  2. Ist unsere Praxis nur für einen Brückentag oder kurze Zeit geschlossen, muss dies nicht bei der KV gemeldet werden. Dennoch müssen wir in jedem Fall daran denken, unsere Patienten zu informieren. Über die Abwesenheit sollten wir per Aushang, Anrufbeantworter, Abwesenheitsnachricht bei eingehenden E-Mails und eventuell auf der Website oder im Suchportal informieren. Schaut einmal in diesen Blog Beitrag, in dem ich euch Vorschläge für Abwesenheitsnachrichten formuliert habe https://www.draco.de/blog/jetzt-an-den-praxis-urlaub-denken/ .
  3. Die Vertretung sollte mit der Vertretungspraxis abgesprochen sein. Klingt normal? Ist es erfahrungsgemäß leider nicht immer! Bitte fahrt also im Interesse eurer Kollegen der anderen Praxis nicht in den Urlaub, ohne vorher noch einmal kurz anzurufen und zu erinnern.
  4. Bis zu maximal drei Monate innerhalb eines Jahres darf sich eine Vertragsarztpraxis vertreten lassen wegen Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen.
  5. Vertreten darf ein Kollege mit abgeschlossener Weiterbildung in demselben Fachgebiet, das der Kollege der abwesenden Praxis hat. Das könnte auch ein Krankenhaus sein, denn eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Vertretung.

Was ist wichtig für MFA?

Ich weiß nicht, wie es bei euch ist. In einer Arztpraxis, in der ich einmal gearbeitet habe, wussten wir MFA manchmal gar nicht darüber Bescheid, wenn wir selbst als Vertretungspraxis bestimmt wurden. Dann standen plötzlich Patienten vor uns, die vertretungshalber zu uns geschickt worden sind. Aber das müssen wir tatsächlich erst einmal prüfen und einschätzen.

  1. Sprecht im Team klar ab, wann eure Praxis für welche andere Praxis die Vertretung übernimmt. Eine Vertretungspraxis muss die akuten Fälle der vertretenen Kollegen übernehmen – nicht aber Patienten anderer Praxen, für die keine Vertretung vereinbart ist!
  2. Als Vertretung müssen wir nur die akuten Fälle aufnehmen und behandeln. In meiner alten Arztpraxis haben wir es so umgesetzt, dass eine MFA ein kurzes Erstgespräch oder eine kleine Erstuntersuchung durchgeführt hat, um einzuschätzen, ob der Patient akut krank ist. Wenn es sich doch um etwas gehandelt hat, das auch eine oder zwei Wochen warten kann, haben wir den Patienten zu seinem regulären Arzt zurückgeschickt.
  3. Für vergessene Rezepte, Wehwehchen, die schon seit Wochen da sind oder gewünschte Vorsorgeuntersuchungen sind Vertretungspraxen nicht zuständig. Diese Patienten dürfen wir ohne schlechtes Gewissen an ihre reguläre Arztpraxis verweisen - auch für die Zeit nach dem Urlaub der zuständigen Arztpraxis. 

Praxisvertretung: Honorar und Abrechnung

Was noch wichtig ist zu erwähnen: alle Patienten, die wir als Vertretungspraxis behandeln, sind für uns sogenannte „Neupatienten“ und als solche mit höheren Abrechnungspositionen abrechenbar. Das ist auch richtig, da der Aufwand für die Vertretungspraxis höher ist. Die Krankheitsgeschichte muss zunächst neu erfasst werden und grundlegende Untersuchungen müssen ebenfalls erneut durchgeführt werden. 

Wie klappt bei euch die Vertretung für andere Praxen? Wisst ihr immer Bescheid, für wen ihr wann vertreten müsst? Tauscht ihr euch mit den MFA der anderen Praxis aus?

Viele Grüße 

Eure Steffi 

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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