Vergütung für PCR-Tests sinkt

Vergütung für PCR-Tests sinkt

Ab sofort gilt: Für jeden PCR-Test gibt es nur noch 27,30 Euro. Was ändert sich sonst noch? Das sollten Sie als MFA wissen. 

Im Rahmen der neuen Corona-Teststrategie der Bundesregierung ändern sich einige Rahmenbedingungen für PCR-Tests. So auch die Erstattung der Kosten: 27,30 Euro erhalten Praxen nun pro Test. Vorher waren es 35 Euro. 

Hinzu kommt: Der obligatorische Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 wurde ebenfalls angepasst. Dies betrifft das Untersuchungsmaterial. Ab sofort sind nur noch Abstriche des Mund-Rachen-Raumes und / oder des Nasen-Rachen-Raumes erlaubt.  

Dafür ist es nicht mehr notwendig, medizinische Indikationshinweise oder eine medizinische Begründung für die Abrechnung anzugeben. Das erleichtert also die Dokumentation und die Abrechnung.  

Wer darf einen PCR-Test durchführen?

Den Abstrich für einen PCR-Test nimmt fachkundiges und geschultes Personal vor. Der Test selbst darf nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bearbeitet werden. Innerhalb eines Behandlungsfalles kann ein PCR-Test maximal fünfmal abgerechnet werden. Weitere Kosten werden nicht erstattet.   

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.