DMP: Sonderregelung beendet

DMP: Sonderregelung beendet

Die wegen der Pandemie ausgesetzte Dokumentationspflicht für Disease Management Programme (DMP) ist ausgelaufen. Bereits seit Anfang dieses Jahres gelten die alten Regeln wieder. Was heißt das aktuell für Sie als MFA?

In den Jahren 2020 und 2021 gab es Corona-Sonderregelung für die DMP – die Dokumentationspflicht war ausgesetzt. Auch die Pflicht der Teilnehmenden, Schulungen zu besuchen, ruhte. Doch seit dem 1. Januar 2022 sind die alten Regeln wieder in Kraft. Im ersten Quartal haben jedoch nicht alle Patientinnen und Patienten, die für ein DMP eingeschrieben sind, die notwendigen Kontrolluntersuchungen wahrgenommen. Werden diese zweimal in Folge versäumt, werden die Betroffenen aus dem Programm ausgeschrieben.

Das ist jetzt wichtig

  1. Die Mitarbeitenden der Praxen sollten alle Patientinnen und Patienten, die für ein DMP eingeschrieben sind, fürs zweite Quartal zur Kontrolluntersuchung und gegebenenfalls zu Schulungen einladen.
  2. Bei chronisch Kranken, die im ersten Quartal die Untersuchungen versäumt haben, sollten sie gegebenenfalls nachhaken und darauf verweisen, dass Termine im zweiten Quartal zwingend erforderlich sind, damit die Patientinnen und Patienten weiterhin am entsprechenden DMP teilnehmen können.
  3. Als MFA müssen Sie die jeweilige Teilnahme am DMP wieder vollständig dokumentieren.

Schulungen müssen größtenteils persönlich stattfinden

Den Teilnehmenden, für die am 31. Juni keine DMP-Dokumentation für das erste oder zweite Quartal 2022 vorliegen, droht das Ende des Programms.

Die Krankenkassen könnten dann die Ausschreibung rückwirkend zum Datum der letzten gültigen Dokumentation veranlassen. Das kann auch passieren, wenn Patientinnen und Patienten ohne triftige Gründe nicht an den Schulungen teilgenommen haben, die in der letzten Dokumentation empfohlenen wurden.

In den meisten Bundesländern ist am 1. Januar nämlich auch die Sonderregelung beendet worden, dass DMP-Schulungen per Video zulässig waren. Inzwischen werden wieder ausschließlich Präsenzschulungen akzeptiert. Informieren Sie sich über eventuelle regionale Regelungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Landes.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.