RKI empfiehlt kurzfristige Impfungen gegen Atemwegserkrankungen

RKI empfiehlt kurzfristige Impfungen gegen Atemwegserkrankungen

Die Grippe-Welle ist in vollem Gange, für Impfungen ist es noch nicht zu spät. Darauf weist das Robert Koch-Institut (RKI) hin. Auch die Empfehlungen zur Corona-Impfung wurden aktualisiert.

Ende vergangenen Jahres nahmen die Atemwegserkrankungen richtig Fahrt auf, und das RKI verkündete offiziell den Start der Grippewelle. Weiterhin ist der Zahl der COVID-19-Fälle sowie der RSV-Erkrankungen hoch (RSV = Respiratorische Synzytial-Virus). Der Schwerpunkt liegt aber auf Influenza-Infektionen. Aktuell sind davon vor allem Kinder im Schulalter sowie junge Erwachsene betroffen.

Das gilt für verspätete Grippe-Impfungen

In diesem Zusammenhang weist das RKI darauf hin, dass es durchaus sinnvoll sei, jetzt noch eine Grippeimpfung vornehmen zu lassen. MFA können Patienten und Patientinnen, die zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehören und die Impfung im Herbst verpasst haben, aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen. Außerdem ist es für das Personal selbst empfehlenswert, sich über eine Impfung vor Grippeviren zu schützen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät folgenden Gruppen zu einer Grippeimpfung:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Bewohner und Bewohnerinnen in Pflege- oder Altenheimen
  • Private Betreuungskräfte oder Familienmitglieder, die engen Kontakt zu vulnerablen Personen haben
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Grippeschutzimpfung auf einen Blick.

Empfehlungen der Fachgesellschaften zu RSV-Impfungen

Das RKI hat außerdem seinen RSV-Ratgeber aktualisiert und führt darin Impfempfehlungen der Fachgesellschaften auf:

  • Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) empfiehlt eine RSV-Schutzimpfung bei immundefizienten Patientinnen und Patienten mit hämato-logischen oder onkologischen Erkrankungen. Hinweis: Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist ein Antrag auf Off-Label-Use erforderlich.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) rät Personen über 60 zu einer RSV-Impfung. Zusätzlich hält die DGP die RSV-Impfung bei Erwachsenen jeden Alters für ratsam, wenn sie an schweren pulmonalen oder kardiovaskulären Vorerkrankungen leiden, sowie bei Erwachsenen mit einer deutlichen Einschränkung der Immunabwehr. Eine individuelle Beratung sollte der Impfung vorangehen. Auch hier muss eine Kostenübernahme individuell bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden (s. Positionspapier der DGP).

Geänderte Impfempfehlung zu COVID-19

Die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung hat die STIKO ebenfalls aktualisiert. Für Personen, die ein besonders großes Risiko haben, sich anzustecken, oder mit einem schweren Verlauf rechnen müssen, ist weiterhin eine Auffrischungsimpfung angezeigt. Diese sollte – wie die Grippe-Impfung – idealerweise im Herbst erfolgen. Wer genau zu dieser Gruppe zählt, lesen Sie hier. Die beiden Impfungen können an einem gemeinsamen Termin verabreicht werden. Falls im Laufe des Jahres eine Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgte, ist die Impfung nicht nötig.

RKI empfiehlt kurzfristige Impfungen gegen Atemwegserkrankungen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.