Kartentausch und Konnektoren: Aktuelle Fristen
Arzt- und Praxisausweise mit alter Verschlüsselung dürfen nun doch länger eingesetzt werden. Die Frist zum Austausch alter Konnektoren bleibt bestehen.
Es gibt Änderungen bei den Heilberufsausweisen und Praxisausweisen: Bis zum 30. Juni 2026 dürfen Beschäftigte im Gesundheitswesen ihre Karten mit dem bisherigen RSA-Verschlüsselungsverfahren weiterhin einsetzen. Die gematik reagiert mit der Verlängerung auf die Produktions- und Lieferprobleme bei Kartenherstellern und folgt damit der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die für eine Übergangslösung plädiert hatte. Digitale Lösungen wie das E-Rezept, die eAU und der Einsatz von KIM wären bei Problemen mit dem Austausch sonst zum Jahreswechsel nicht mehr möglich gewesen.
So sieht die neue Regelung aus
Ab Juli 2026 ist die Verwendung von Heilberufsausweisen und Praxisausweisen mit ECC-basierter Verschlüsselung verpflichtend. Nur Karten mit diesem modernen Standard bieten laut gematik ausreichend Sicherheit für die elektronische Signatur von eRezepten und anderen digitalen Anwendungen. Hersteller dürfen ab Anfang 2026 ausschließlich ECC-fähige Karten ausliefern und müssen gleichzeitig darauf achten, ältere Ausweise nicht zu sperren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Praxisteams die Telematikinfrastruktur (TI) weiterhin problemlos nutzen können, auch wenn sie alte Ausweise verwenden. Gerätekarten für Kartenterminals (gSMC-KT) dürfen bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Diese Fristverlängerung war bereits im Frühjahr beschlossen worden.
Unabhängig von dieser Frist fordert die gematik alle Beteiligten mit Nachdruck auf, den Austausch oder das Update der Karten schnellstmöglich umzusetzen.
Keine neuen Fristen für den Austausch von Konnektoren
Konnektoren, die nur RSA unterstützen und schon fünf Jahre oder länger im Betrieb sind, müssen allerdings ohne Wenn und Aber bis Ende 2025 ausgetauscht werden. Hier fällt die Möglichkeit einer Fristverlängerung technisch weg. Wer einen älteren Konnektor verwendet, muss schnell aktiv werden, da damit ab Januar kein Zugang zur TI mehr möglich ist. Das würde den Praxisbetrieb faktisch lahmlegen.
Ziel der Umstellung ist die Einführung eines leistungsfähigeren und sichereren Verschlüsselungsverfahrens in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen. Sensible Gesundheitsdaten sollen mit der neuen Technik besser geschützt werden.
Quellen:
Weitere Infos zur Umstellung auf das neue Verschlüsselungsverfahren
Prüfung der TI-Komponenten