Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel: Austausch möglich
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Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel: Austausch möglich

Der Bundestag hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Es enthält zusätzlich Passagen, die für Apotheken-Teams relevant sind. Denn darin wird die erleichterte Austauschregel bei einigen nicht lieferbaren Arzneien festgeschrieben.

Obwohl das neue Gesetz den Begriff „Pflegestudium“ im Titel trägt, beziehen sich einige Paragraphen in einem größeren Rahmen auf die Pflege und sind zudem für Teams in Apotheken wichtig – das Bundesgesundheitsministerium hat Teile des sogenannten Fünf-Punkte-Plans aufgenommen, der gegen die Lieferengpässe bei Arzneimitteln helfen soll.

Wichtige Eckpunkte für PTA und PKA 

Die zentrale Neuerung lautet: Mitarbeitende in Apotheken dürfen Darreichungsformen auszutauschen und auf die Rezepturherstellung auszuweichen, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist. Damit kehrt der Gesetzgeber zu den erleichterten Austauschregeln zurück, die übergangsweise während der Corona-Pandemie galten. Sie sind seit 8. April 2023 ausgelaufen. 

Diese Lockerung gilt allerdings nur für versorgungskritische Kinderarzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste stehen. Dann dürfen Apotheken-Teams ein Präparat, das nicht zur Verfügung steht, „gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen“. 

So gehen Sie vor 

Aktuell ist die Liste noch nicht verfügbar. Sie wird auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht. Sobald sie online ist, sollten Apothekenteams den Check der Liste in ihren Alltag integrieren. Nach Möglichkeit legen Sie Beauftragte fest, die vor Öffnung der Apotheke kurz online prüfen, ob eine Aktualisierung vorgenommen wurde. Die vollständige Liste sollten Sie ausdrucken oder als digitale Version stets griffbereit auf dem Computer haben. So stellen Sie sicher, dass Ihnen in einer womöglich hektisch Arbeitssituation keine veralteten Informationen vorliegen. 

Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel: Austausch möglich

Wie verständlich sind Beipackzettel? Hier erfahren Sie mehr. 

Lesbarkeit und Verständlichkeit von Beipackzetteln
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.