Aufklärung zum Thema Grünes E-Rezept
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Aufklärung zum Thema Grünes E-Rezept

Pharma Deutschland will Teams in Arztpraxen und Apotheken über Chancen und Mehrwerte des Grünen E-Rezepts informieren und auf diese Weise gleichzeitig die digitalen Prozesse im Arbeitsalltag stärken.

Pharma Deutschland hat als Verband der pharmazeutischen Industrie eine Awareness-Kampagne zum Grünen Rezepts gestartet. Sie läuft zunächst für ein Jahr und verfolgt das Ziel, sowohl die Akzeptanz als auch die langfristige Nutzung des Grünen E-Rezepts zu erhöhen. Dazu werden die Fachkreise mit praktischen Informationen, neuen Materialien und Fortbildungsangeboten unterstützt. Ein Baustein ist die Plattform „Pro Grünes Rezept“.

Grundzüge und Wissenswertes zum Grünen Rezept

Das Grüne Rezept bietet Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige (OTC-)Arzneimittel zu empfehlen. Zum Einsatz kommt es seit 2004, als die meisten rezeptfreien Arzneimittel durch das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde. Das Grüne Rezept soll evidenzbasierte Selbstmedikation durch ärztliche Begleitung stärken und gleichzeitig die Beratungskompetenz der Apotheken einbinden. Im vergangenen wurden mehr als 40 Millionen Grüne Rezepte ausgestellt. 

Die ärztlich dokumentierte Empfehlung dient als Merkhilfe für Präparat, Wirkstoff, Dosierung und Packungsgröße. Zudem lassen sich verordnete OTC-Arzneimittel in der elektronischen Patientenakte vermerken. Das verbessert den Überblick und senkt das Risiko für unerwünschte Wechselwirkungen. 

Seit Januar 2024 ist die digitale Version, das Grüne E-Rezept, verfügbar. Wie das herkömmliche E-Rezept können die Daten in der Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte oder eine Smartphone-App der Krankenkasse abgerufen werden. Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch in der Gültigkeit: Das Grüne E-Rezept dient lediglich als Empfehlung, weswegen es zeitlich unbegrenzt eingesetzt und auch mehrfach „eingelöst“ werden kann. Die Patienten und Patientinnen bezahlen die Arzneimittel selbst. Einige Kassen erstatten jedoch Kosten für ausgewählte rezeptfreie Arzneimittel bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als freiwillige Satzungsleistung. Dafür sollten diese auf einem grünen Rezept verordnet werden.

Aufklärung zum Thema Grünes E-Rezept

Diesen Effekt hat das E-Rezept auf Online-Apotheken.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.