Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Rezept

Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Rezept

Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig Arzneimittel verschreiben, die dabei helfen sollen, sich das Rauchen abzugewöhnen. Die wichtigsten Infos für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzlich versicherte Raucherinnen und Raucher künftig unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente zur Tabakentwöhnung auf Rezept erhalten können. Die Entscheidung betrifft die Wirkstoffe Nikotin und Vareniclin.

Strenge Kriterien

Jedes Jahr versuchen viele Menschen in Deutschland, das Rauchen aufzugeben. Während einige erfolgreich bleiben, erleben viele Rückschläge. Patienten und Patientinnen mit einer schweren Tabakabhängigkeit können Sie jetzt auf Medikamente verweisen. Eine schwere Abhängigkeit liegt vor allem dann vor, wenn es Betroffene trotz zusätzlicher Risiken wie Asthma, Herzproblemen oder einer Schwangerschaft nicht schaffen, abstinent zu werden.

Außerdem werden die Arzneimittel von den Kassen nur übernommen, wenn die Betroffenen im sogenannten Fagerström-Test mindestens sechs Punkte erreichen – der Test besteht aus einer Reihe von Fragen, die dazu dienen, das Ausmaß einer Nikotin-Abhängigkeit näher zu definieren.

Umfassende Begleitung

Der G-BA hat festgelegt, dass nur Nikotin und Vareniclin verschreibungsfähig sind. Nikotinpräparate stehen als Spray, Pflaster, Lutschtabletten und Kaugummi zur Verfügung, während Vareniclin in Tablettenform eingenommen wird. Das IQWiG hat die Wirksamkeit dieser beiden Substanzen bestätigt.

Die Medikamente müssen zudem ein Baustein eines wissenschaftlich fundierten Entwöhnungsprogramms sein. Solche Programme müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen die Vermittlung von Wissen über Tabakabhängigkeit, methodische Standards und qualifizierte Kursleitungen. Eine Teilnahme ist online, in Präsenz oder über eine Digitale Gesundheitsanwendung möglich.

Fachleute erwarten, dass die neue Regelung mehr Raucherinnen und Raucher zu einem Entwöhnungsversuch motiviert. So dürfte die Erstattungsfähigkeit dazu führen, dass die Behandlung stärker als medizinisches Angebot und die Tabakabhängigkeit dementsprechend als Erkrankung anerkannt werden. 

Tipps für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Weisen Sie starke Raucher und Raucherinnen darauf hin, dass sie das Thema mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen sollten. Den meisten Betroffenen sind die Unterstützungsmöglichkeiten noch nicht bekannt.

Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Rezept

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.