Ab sofort neues Reha-Formular

Ab sofort neues Reha-Formular

Seit dem 1. Juli müssen ärztliche und psychotherapeutische Praxen neue Formulare für die Reha-Verordnung verwenden. Was sollten Sie als MFA dazu wissen? 

Patientinnen und Patienten sollen fortan leichter eine geriatrische Reha bekommen. Praxen müssen deshalb für zusätzliche Angaben ab dem dritten Quartal das neue Formular 61 verwenden. Als MFA sollten Sie diese in ausreichender Menge bestellen. 

Was ändert sich?

  • Krankenkassen sollen ab sofort bei der Verordnung einer geriatrischen Reha für Patientinnen und Patienten ab 70 Jahren nicht mehr prüfen, ob sie medizinisch erforderlich ist. Die medizinische Verordnung genügt. 

  • Dafür müssen jedoch vorliegen: mindestens eine Funktionsdiagnose, die eine Reha begründet, mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen. 

  • Zwei Funktionstests sollten durchgeführt worden sein, um die Schädigungen nachzuweisen. In der Praxis müssen also Funktionstests zu Mobilität, Kognition, Schmerz oder Herz- und Lungenfunktion durchgeführt und dokumentiert werden. Die Ergebnisse dürfen nicht älter als sechs Wochen sein. 

  • Zu den typischen Diagnosen in der Geriatrie zählen chronische Schmerzen, Harninkontinenz, Muskelschwund und Muskelatrophie, Demenz und Sturzneigung. Angegeben werden sie auf dem Formularteil B. 

  • Neu auf dem Formular ist außerdem eine Zuweisungsempfehlung in eine bestimmte geriatrische Reha. 

  • Im Abschnitt D werden jetzt die bisherigen ärztlichen und psychotherapeutischen Interventionen und weitere Maßnahmen einschließlich der Heilmittelbehandlungen dokumentiert. 

Was Sie als MFA außerdem wissen sollten

  • Nur wenn eine abweichende gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes vorliegt, darf die Krankenkasse von der medizinischen Einschätzung der verordnenden Ärzte und Psychotherapeutinnen abweichen. 

  • Bei jeder Reha-Verordnung muss nun die Einwilligung der Versicherten eingeholt werden, dass die gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes an die Praxis übersandt werden darf. 

  • Auf dem Reha-Formular ist auch zu dokumentieren, ob die Patientinnen und Patienten zustimmen, dass die Entscheidung der Krankenkasse an Dritte, etwa Angehörige, übermittelt wird. 

  • Über die Vergütung wird derzeit noch beraten. 

Hier finden MFA ein Ansichtsexemplar des neuen Reha-Formulars sowie die dazugehörigen Vordruckerläuterungen

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.