Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)

Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ist die Abrechnungsgrundlage der Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten.

Die ärztliche Gebühr bemisst sich nach einem Gebührensatz, der anhand einer bestimmten Punktzahl einer einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses vervielfältigt mit dem Punktwert bemessen wird.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.