Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ist die Abrechnungsgrundlage der Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten.
Die ärztliche Gebühr bemisst sich nach einem Gebührensatz, der anhand einer bestimmten Punktzahl einer einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses vervielfältigt mit dem Punktwert bemessen wird.
Siehe auch:
Abrechnungsgrundlagen: GOÄ