Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)

Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ist die Abrechnungsgrundlage der Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten.

Die ärztliche Gebühr berechnet sich nach einem Gebührensatz, der anhand einer bestimmten Punktzahl einer einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses vervielfältigt mit dem Punktwert (in Euro) bemessen wird. Die Abrechnung wird als Privatliquidation bezeichnet.

GOÄ und EBM regeln die Honorarabrechnung der ärztlichen Leistungen und unterscheiden sich durch ihre Anwendungsbereiche: 

  • Der EBM (Einheitliche Bewertungsmaßstab) dient als Abrechnungsgrundlage für vertragsärztliche Leistungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. 
  • Die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, ist das Regelwerk für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei privat versicherten Patienten und Selbstzahlern in Deutschland.

Abrechnung der Gebühren nach GOÄ

Die GOÄ besteht aus einem Regelwerk mit zwölf Paragrafen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem eigentlichen Gebührenverzeichnis mit 16 Abschnitten zu unterschiedlichen Fachgebieten. 

Alle gelisteten Leistungen zeigen folgende Informationen:

  • Ziffer/Nummer (1 bis 6018)
  • Beschreibung
  • Besondere Bestimmungen zur Abrechnung (optional)
  • Punktzahl zur Bewertung

Ergänzend wird unterschieden zwischen Grundleistungen (u.a. Untersuchung und Beratung), nichtgebietsbezogenen Sonderleistungen (u.a. das Anlegen von Verbänden oder die Blutabnahme) und gebietsbezogenen Leistungen (u.a. chirurgische Behandlungen).

Die Gebühren der GOÄ unterscheiden nach §5 Abs. 2-4 drei Gebührenrahmen:

  • Ärztlicher Gebührenrahmen
  • Technischer Gebührenrahmen
  • Gebührenrahmen für Laborleistungen

Ergänzend gibt es in der GOÄ berechnungsfähige, durch Buchstaben gekennzeichnete Zuschläge. Damit werden bspw. Behandlungen abgerechnet, die außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden (Buchstabe A).

Für die Behandlung von Arbeits- oder Wegeunfällen oder Berufskrankheiten gibt es ein eigenes Gebührenverzeichnis: die UV-GOÄ oder auch die Gebührenordnung für Ärzte für die gesetzliche Unfallversicherung.

Abrechnung chronischer Wunden nach GOÄ

UV-GOÄ

Die UV-GOÄ ist ein Leistungs- und Gebührenverzeichnis, welches zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossen ist.

Die UV-GOÄ ist im Aufbau vergleichbar mit der GOÄ. Die Abrechnung wird mit der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) und der Unfallversicherung vorgenommen. Die UV-Träger bezahlen anders als in der GOÄ die ärztlichen Leistungen zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung.

Abgerechnet wird in der GOÄ mit sechs verschiedenen Kostenträgern:

  • Kostenträger 1: Privatversicherte und Selbstzahler
  • Kostenträger 2: Privatversicherte in den Tarifen Standard und Basis
  • Kostenträger 3: Studierende in der privaten Krankenversicherung

Bundesbahnbeamte werden je nach Klasse den Kostenträgern 4 oder 5, Postbeamte dem Kostenträger 6 zugeordnet.

Quellen:

Was ist eine Abdingung?

Eine Abdingung bedeutet eine abweichende Vereinbarung. Die Abdingung nach § 2 GOÄ ist eine Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Privatpatient, die von der GOÄ abweicht. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. In erster Linie ist die Abdingung gebräuchlich, um Honorare oberhalb des 3,5-fachen Faktors zu erzielen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.