Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Nordrhein

Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Nordrhein

Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):

Abrechenbare Wundauflagen

Schaumstoff-Wundauflagen

Alginatkompressen

Hydrofaser

Hydrokolloide Wundauflagen

Superabsorber

Sterile Wundverbände

Fixierung

Elastische Fixierbinden

Kurzzugbinden

Zinkleimbinden

Kohäsive Fixierbinden

Rollenpflaster

Kompressen

Superabsorbierende Wundauflagen

Nicht-Abrechenbare Wundauflagen

Wundauflagen für infizierte Wunden

Wunddistanzgitter

Vorsicht, SSB-Budget!Moderne Wundversorgung per Sprechstundenbedarf: besser vermeiden

Auch wenn viele Produkte der Modernen Wundversorgung als Sprechstundenbedarf abrechenbar sind, ist es in der Regel mit Blick auf Regressrisiken nicht empfehlenswert. Das für SSB nutzbare Budget richtet sich nach der Patientenzahl der Praxis. Je nach Praxisgröße kann eine SSB-Bestellung mit wenigen Packungen der modernen Wundversorgungsprodukte bereits einen Großteil des SSB-Budgets eines Quartals verbrauchen.

Die budgetschonende Vorgehensweise

  • Ordern Sie über SSB Verbrauchsmaterialien aus den Kategorien Fixierung und klassischer Wundversorgung.
  • Für die Behandlung mit Produkten der modernen Wundversorgung empfehlen wir unsere kostenfreien Muster mit jeweils 2-3 sterilen Sachets zum Antherapieren und Testen, um anschließend die Versorgung über Verordnungen fortzuführen.
Zur kostenfreien Musterbestellung
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.