Pflegebedürftigkeit auf Rekordhoch
Der neue Pflegereport der BARMER liegt vor. Demnach ist die Zahl der Pflegebedürftigen seit 2015 sprunghaft angestiegen. Gründe seien unter anderem umfangreichere Leistungen und angepasste Kriterien – eine Folge der Pflegereform aus dem Jahr 2017.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland hat sich von 2015 bis 2023 nahezu verdoppelt und liegt inzwischen bei knapp 5,7 Millionen Personen (2015: etwa 3 Millionen). Damit wuchs ihr Anteil an der Bevölkerung auf 6,24 Prozent (2015: 3 %).
Das liegt laut der Erhebung aber nur zu einem sehr geringen Umfang an der demografischen Entwicklung. Zwar werden die Menschen in Deutschland im Durchschnitt immer älter, aber nur 0,44 Prozent der Steigerungsrate sind tatsächlich auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur zurückzuführen.
Die Pflegereform als Treiber
Ein beispielhafter Blick auf zwei weitverbreitete Krankheitsbilder verdeutlicht das Problem: Demenz führt im Laufe der Erkrankung immer zur Pflegebedürftigkeit. Im Jahr 2015 war diese bei 68,1 Prozent der Betroffenen bereits offiziell anerkannt. Im Jahr 2023 war dies bei 78,5 Prozent der Menschen mit Demenz der Fall. Obwohl sich am prinzipiellen Verlauf der Erkrankung nicht verändert hat, wurden also mehr Personen als pflegebedürftig eingestuft. Ähnlich sieht es bei Krebserkrankungen aus: Der Anteil der Pflegebedürftigen (unter den Erkrankten, also unabhängig von der Gesamtzahl der Diagnosen) kletterte von 11,4 auf 20 Prozent.
Denn mit der Pflegereform im Jahr 2017 definierten die Fachleute Pflegebedürftigkeit neu. Sie schafften die Pflegestufen ab, führten stattdessen Pflegegrade ein und ermöglichten es auf diese Weise mehr Menschen, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Viele Betroffene erhalten also frühzeitig Unterstützung.
Das klingt grundsätzlich positiv und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Der Pflegereport zeigt jedoch: Die gestiegenen Ausgaben belasten die Beitragszahler und -zahlerinnen stark. Was daraus folgt, wird sich zeigen. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe, die von der Gesundheitsministerkonferenz einberufen wurde, an den Eckpunkten für eine erneute große Pflegereform. Fest steht bereits: Im „Zukunftspakt Pflege“ dürfen keine Vorschläge unterbreitet werden, die zu Mehrausgaben führen – wenn diese nicht unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind.