Neue Gesetzesentwürfe für Pflegekräfte und Ausbildung verabschiedet
Pflegekräfte bekommen künftig mehr Kompetenzen und haben weniger Dokumentationspflichten – und die Assistenz-Ausbildung wird bundesweit einheitlich.
Die Bundesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen, die der Bundestag nach der Sommerpause beraten wird. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will Ihre Handlungsspielräume als Pflegekraft erweitern und den Zugang zur Assistenzausbildung erleichtern. Das Ziel ist es, Fachkräfte im Job zu halten und den Beruf insgesamt attraktiver zu machen, um neue Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen.
Mehr ärztliche Aufgaben übernehmen
Geht es nach dem “Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, so werden Sie als Pflegekraft künftig bestimmte heilkundliche Aufgaben selbst übernehmen, Folgeverordnungen ausstellen und Leistungen sowie Hilfsmittel der häuslichen Krankenpflege veranlassen. Rahmenverträge zwischen Kassen und Spitzenverbänden der ambulanten und stationären Pflege sollen die Details regeln. Ein begleitendes „Muster-Scope of Practice“-Projekt wird den Verantwortungsbereich von Pflegekräften genau definieren.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die Dokumentationspflichten in Pflegeheimen und -diensten auf das “notwendige Maß” reduzieren. Der Entwurf sieht auch vor, dass die Medizinischen Dienste (MD) ihre Qualitätsprüfungen künftig früher in Heimen und Pflegediensten ankündigen.
Zudem will die Koalition die “Prävention vor und in der Pflege” ausbauen, um die wachsende Zahl Pflegebedürftiger zu bremsen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl bis 2055 auf 8,2 Millionen steigen könnte.
Bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Zusätzlich hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, der die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten bundesweit vereinheitlicht. Ab Januar 2027 ersetzt sie die 27 unterschiedlichen Landesregelungen. Die Ausbildung umfasst Einsätze in der Langzeit- und Akutpflege, dauert in Vollzeit 18 Monate und ist auch in Teilzeit möglich. Sie steht Bewerberinnen und Bewerbern mit Hauptschulabschluss oder mit Eignungseinschätzung durch die Pflegeschule offen.
Für Sie als Pflegekraft gilt es jetzt erstmal abzuwarten. Denn es handelt sich um Gesetzesentwürfe, die noch durch den Bundestag bestätigt werden müssen. Sobald diese rechtskräftig werden, bedeuten sie:
- mehr Kompetenzen und interessante Verantwortungsbereiche, insbesondere bei ärztlichen Leistungen
- weniger Dokumentationspflichten und damit potenziell mehr Zeit für die eigentliche Pflege
- eine indirekte Entlastung durch mehr Pflegefachassistentinnen und -assistenten in Folge des einfacheren und einheitlichen Einstiegs
Quelle
Mehr Menschen starten eine Pflegeausbildung.
Jetzt mehr lesen!