Masken in der Arztpraxis: Patienten können per Hausrecht verpflichtet werden

Masken in der Arztpraxis: Patienten können per Hausrecht verpflichtet werden

In Praxen, Pflegeheimen und Kliniken gilt für Besuchende und Patienten noch bis zum 07.04.2023 die Maskenpflicht.

Ärzte und Zahnärzte können anschließend jedoch über das Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen, soweit kein Notfall vorliegt. 

Das Hausrecht  bleibe "...von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind", so die Bundesregierung zu den entfallenden Coronamaßnahmen. 

Die Regelungsmöglichkeit über das Hausrecht ist zeitlich unbefristet möglich. 

Quelle

Masken in der Arztpraxis: Patienten können per Hausrecht verpflichtet werden
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.