In Bayern kommt ein Berufsregister für Pflegekräfte
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In Bayern kommt ein Berufsregister für Pflegekräfte

Das bayerische Landesgesundheitsministerium will die Pflege durch ein verpflichtendes Berufsregister stärken und gleichzeitig mehr Informationen über Versorgungslücken erhalten.

Viele verschiedene Bausteine werden benötigt, um dem Fachkräftemangel in der Pflege langfristig zu begegnen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Information und die Ermittlung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs. Außerdem sollten die genauen Qualifikationen der zur Verfügung stehenden Pflegekräfte bekannt sein. 

In Bayern hat das Landesgesundheitsministerium nun angekündigt, ein Berufsregister für Pflegefachpersonen einzuführen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) wird damit beauftragt, das Register zu führen. Der Eintrag ist für alle Fachkräfte verpflichtend. 

Das Ministerium hofft, auf diese Weise einen besseren Überblick zu gewinnen und neu entstehende Versorgungslücken früher zu erkennen – mit dem Ziel, rechtzeitig gegenzusteuern. Das Berufsregister ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform und Weiterentwicklung der VdPB. Im gleichen Entwurf hat das Ministerium die VdPB damit beauftragt, eine Weiterbildungsordnung zu erstellen. Die Mitgliedschaft in der VdPB bleibt weiterhin freiwillig. 

Weitere Informationsquellen 

Pflegefachkräfte im Bereich der ambulanten Pflege werden bundesweit (inklusive Berufsabschluss und Zusatzqualifikationen) in einem Beschäftigtenverzeichnis erfasst und erhalten daraufhin eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR). Ab dem 1. September 2024 ist sie Pflicht für die digitale Abrechnung. 

Das Statistische Bundesamt erstellt außerdem alle zwei Jahre die sogenannte Pflegestatistik, die einen Blick auf das Personal in Pflegeheimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen wirft. Die Daten sind jedoch nicht sehr detailliert und zeichnen nur ein grobes Bild. 

In Bayern kommt ein Berufsregister für Pflegekräfte
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.