Gericht untersagt Werbung über KIM
Das System zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) dürfen ausländische Versandhändler nicht für Werbung missbrauchen.
Unerwünschte Werbung (Spam) per E-Mail gehört leider zum Alltag. Anders sieht das in Bezug auf KIM aus. Das geschlossene System dient ausschließlich der beruflichen Kommunikation. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) klargestellt.
Hintergrund der Klage
Ein internationales Versandunternehmen hatte das speziell gesicherte medizinische Mail-System dafür genutzt, um für sich zu werben. Ziel war es, Teams in Arztpraxen dazu zu bewegen, Tokens für E-Rezepte direkt an den Online-Handel zu übermitteln, beziehungsweise Patientinnen und Patienten auf die Bestellmöglichkeiten bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang aktiv zu begleiten.
Weil sich der ausländische Arzneimittelversender weigerte, künftig auf derartige Werbebotschaften zu verzichten, zog die Apothekerkammer vor Gericht. Das schloss sich der Argumentation der Kammer an. Sollte der Online-Händler sich nicht an das Verbot halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Apothekerkammer sieht darin ein entscheidendes Urteil – auch in Bezug auf weitere Verfahren gegen unlautere Methoden ausländischer Anbieter.