Elektronische Patientenakte (ePA) startet: der aktuelle Zeitplan

Elektronische Patientenakte (ePA) startet: der aktuelle Zeitplan

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat entschieden. Im Oktober wird die Nutzung der ePA verpflichtend – mit Ausnahmen und umfassender Unterstützung.

Seit Ende April können Praxisteams die ePA freiwillig befüllen, sofern sie das passende Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert haben. Am 1. Oktober startet der offizielle bundesweite Roll-out. Praxen bleiben daher rund vier Monate für die Vorbereitungen. Sanktionen drohen im laufenden Jahr aber nicht.  

Apotheken und Pflegeeinrichtungen profitieren von den zusätzlich bereitgestellten Informationen. Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen sollten mit den Abläufen vertraut sein und Verständnis dafür zeigen, dass dieses Thema auch für Mitarbeitende anderer Bereiche neu ist. 

Die Rolle der Praxen 

Die sogenannte Hochlaufphase dient dazu, dass Praxisteams die ePA in die täglichen Abläufe integrieren und sich mit den neuen Funktionen vertraut machen. Aktuell müssen viele MFA jedoch noch darauf warten, dass der jeweilige PVS-Hersteller das entsprechende Modul bereitstellt. Für die Abrechnung dürfen Praxen bis Ende des Jahres weiterhin ihr bisheriges PVS nutzen, selbst wenn das ePA-Modul noch keine Konformitätsbescheinigung besitzt. Diese Übergangsregelung verschafft zusätzliche Sicherheit, falls die Hersteller nicht rechtzeitig liefern. Spätestens am 1. Oktober gilt es, das Befüllen der ePA für die Patienten und Patientinnen zeitlich einzuplanen. Ganz oben auf der Liste stehen dabei Personen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente einnehmen.  

Als MFA stellen Sie sich am besten darauf ein, dass viele Menschen mit Fragen auf Sie zukommen und beispielsweise wissen möchten, wer welche Daten einsehen kann. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur ePA zusammengestellt. 

Übrigens gibt es inzwischen klare Regelungen für Kinder und Jugendliche: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen keine Daten in die ePA von unter 15-Jährigen übertragen, wenn therapeutische Gründe dagegensprechen oder das Kindeswohl gefährdet wäre. Diese Entscheidung dokumentieren die Behandelnden dann in der ePA.  

Schwerpunkt Medikationsliste in der Apotheke 

Apothekenteams profitieren in erster Linie von der elektronischen Medikationsliste, die als zusätzliches Instrument dient, um das Risiko für Wechselwirkungen zu verringern. Sie wird automatisch mit allen per E-Rezept verordneten Arzneimitteln befüllt. Langfristig soll es möglich sein, dass Apothekenteams den digitalen Medikationsplan aktiv ergänzen und beispielsweise frei verkäufliche Produkte hinzuzufügen.  

Wichtig für PTA und PKA: Testen Sie das Auslesen der ePA. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an eine Arztpraxis, zu der Sie guten Kontakt haben. Gemeinsam können Sie einen Patienten oder eine Patientin mit einer befüllten ePA bitten, den Medikationsplan probeweise bei Ihnen prüfen zu lassen. 

Wichtige Informationen über Pflegebedürftige für Pflegeeinrichtungen  

Pflegedienste, Heime und Tagespflegen müssen bis zum 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Ein Leitfaden des GKV-Spitzenverbands unterstützt die Einrichtungen mit praktischen Tipps. 

Eine schnelle Umsetzung dürfte im Interesse der Pflegekräfte sein, weil sie über die ePA Zugriff auf wichtige Informationen über die Bewohnenden erhalten – deren Einverständnis vorausgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Teams in Arztpraxen wird das voraussichtlich erleichtern, beispielsweise im Bereich der Wundversorgung. 

Elektronische Patientenakte (ePA) startet: der aktuelle Zeitplan
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.