Elektronische Ersatzbescheinigung: Verfahren gestoppt
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Elektronische Ersatzbescheinigung: Verfahren gestoppt

Aktuell steht das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung nur eingeschränkt zur Verfügung, weil Fachleute eine Sicherheitslücke entdeckt haben.

Die gematik hat das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend eingestellt, um eine technische Schwachstelle zu beseitigen. Versicherte, die ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht mit sich tragen, haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, über die App ihrer Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung zu beantragen und an ihre Arztpraxis oder Psychotherapiepraxis senden zu lassen. Allerdings stellen nicht alle Krankenkassen bereits eine entsprechende Funktion über eine App zur Verfügung. 

Die gematik arbeitet derzeit an Lösungen, um das Verfahren wieder vollständig bereitzustellen. Praxisteams müssen Patientinnen und Patienten einen Weg bieten, um ihren Versichertenstatus nachzuweisen, beispielsweise indem sie die eGK nachreichen. 

Hintergrund elektronische Ersatzbescheinigung 

Die Möglichkeit zur elektronischen Ersatzbescheinigung existiert seit dem vergangenen Jahr. Sie vereinfacht den Ablauf für Praxisteams und Krankenkassen, wenn Patientinnen und Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegen können. Statt Papierformularen läuft der Nachweis digital ab: Versicherte fordern die Bescheinigung per Smartphone bei ihrer Krankenkasse an und geben dafür die KIM-Adresse der Praxis weiter. Die Praxis kann diese Adresse als QR-Code zum Einscannen bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage erstellt die Krankenkasse die Ersatzbescheinigung automatisch und sendet sie über den KIM-Dienst an die Praxis. Die Daten landen so direkt im PVS, ein manuelles Übertragen entfällt. 

Tipps für MFA 

Falls die elektronische Ersatzbescheinigung bei Ihnen bislang intensiv genutzt wurde, sollten Sie über einen Aushang die Patienten und Patientinnen auf die aktuellen technischen Probleme hinweisen. So vermeiden Sie lange Diskussionen im Praxisbetrieb. Machen Sie deutlich, dass der Dienst von der gematik derzeit nicht bereitgestellt wird. Weisen Sie auf die Apps der Krankenkassen hin – und bitten Sie die Patienten und Patientinnen darum, sich bei Fragen zu den Apps an ihre jeweilige Versicherung zu wenden. 

Elektronische Ersatzbescheinigung: Verfahren gestoppt

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.