Achtung: Keuchhusten auf dem Vormarsch
 - Arztpraxis

Achtung: Keuchhusten auf dem Vormarsch

Im Jahr 2024 zählte das Robert Koch-Institut (RKI) die bislang höchste jährliche Fallzahl für Keuchhusten (Pertussis) seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2013.

Seit Ende März 2013 besteht für Arztpraxen und Labore eine Meldepflicht für Keuchhusten (Pertussis) oder deren Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter. Das RKI wertet die Zahlen aus und hat jetzt die Ergebnisse für 2024 veröffentlicht – die Entwicklung bietet Grund zur Sorge.

Entwicklung der Fallzahlen

In den Jahren 2014 bis 2019 schwankten die Zahlen in Deutschland für Pertussis zwischen gut 9.000 (2015) und maximal 16.830 (2017) Fällen. Durch die soziale Isolation und verstärkten Hygienemaßnahmen in den Pandemie-Jahren 2020 bis 2023 sank die Häufigkeit von Keuchhusten deutlich – auf unter 3.500 Fälle deutschlandweit. Der absolute Tiefpunkt war im Jahr 2021 mit 811 gemeldeten Erkrankungen erreicht.

Doch im Jahr 2024 schnellte die Zahl der Keuchhusten-Fälle deutlich nach oben: Die Fachleute des RKI verzeichneten 25.275 gemeldete Erkrankungen. Dabei waren die Zahlen insbesondere im Sommer hoch – mehr oder weniger durchgehend von etwa Mitte Juni bis Anfang Oktober. 

Besonders betroffen von Keuchhusten waren Kinder und Jugendliche. Dabei ist mit über 90 Prozent die Impfquote bei Säuglingen und Kindern hoch. Das Problem: Es gibt viele ungeimpfte Erwachsene, insbesondere Schwangere, obwohl mindestens eine einmalige Auffrischung im Erwachsenenalter empfohlen wird. Zudem besteht für Schwangere eine Indikationsimpfung zu Beginn des dritten Trimenons.

Impfen: Tipps für MFA

  • Fordern Sie Patientinnen und Patienten auf, ihren Impfausweis mitzubringen und checken Sie insbesondere die Tdap-Auffrischungen (Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis). 
    Neben der Grundimmunisierung im Säuglingsalter werden Auffrischungen im Vorschul- und Jugendalter sowie als Erwachsener bei der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung empfohlen.
  • Impfmüde Personen darauf hinweisen, dass auch nach einer Pertussis-Erkrankung keine lebenslange Immunität besteht.
  • Schwangere erinnern Sie am besten aktiv an die fällige Impfung im 3. Trimester. Sie können betonen, dass eine Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft sicher ist.
  • Für Personal im Gesundheitswesen wird die Auffrischung der Keuchhusten-Impfung alle zehn Jahre empfohlen. Checken Sie daher auch Ihren eigenen Impfpass.

Umgang mit Betroffenen: Tipps für MFA

Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch Bakterien der Gattung Bordetella (meist Bordetella pertussis) ausgelöst wird. Achten Sie bei einem Kontakt mit Betroffenen daher verstärkt auf Hygienemaßnahmen: Hustende Patienten sollten Sie möglichst absondern. Am besten tragen Sie selbst eine Maske und bitte auch Betroffene darum. Konsequente Händehygiene und Flächendesinfektion im Behandlungszimmer nicht vergessen.

Weisen Sie Betroffene außerdem darauf hin, dass die Ansteckung über eine Tröpfcheninfektion erfolgt. Das Tragen einer Maske schützt daher Mitmenschen. Die Erreger werden über den Husten sonst womöglich weit verbreitet.

Achtung: Keuchhusten auf dem Vormarsch
Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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