Ab sofort: Digitale Abrechnung der Pflegehilfsmittel
Apotheken müssen Pflegehilfsmittel jetzt vollständig digital abrechnen. Besonderheiten gelten bei der Empfangsbestätigung, die Kunden und Kundinnen unterschreiben.
Apotheken dürfen die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nur noch digital mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abwickeln. Papierbasierte Verfahren sind nicht mehr zulässig – die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Regeln für die Empfangsbestätigung
Mit der verpflichtenden Digitalisierung bleiben einige Verfahrensschritte bestehen: Kundinnen, Kunden, Angehörige oder rechtliche Vertreterinnen und Vertreter bestätigen weiterhin den Empfang der Pflegehilfsmittel. Das passiert in der Apotheke vor Ort. Die Empfangsbestätigung enthält das Datum und kann handschriftlich oder elektronisch, etwa am Touchpad, erfolgen. Als PTA oder PKA müssen Sie lediglich darauf achten, das vertraglich festgelegte Formular zu nutzen. Eine digitale Abwicklung gilt dabei als empfehlenswert, weil sie die Ablage und Speicherung der Daten erheblich erleichtert.
Die Empfangsbestätigung ordnet die Apotheke elektronisch dem jeweiligen Fall zu, eine automatische Übermittlung an die Pflegekasse erfolgt nicht. Jedoch: Sie müssen die Quittung aufbewahren. Bei Unklarheiten kann die Pflegekasse die Unterlagen anfordern. Dann müssen sie digital (als PDF) versendet werden.
Nächster Schritt im März 2026
Im Frühjahr nächsten Jahres tritt eine weitere Regelung in Kraft: Pflegekassen sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Apotheken unverzüglich zu informieren, wenn der Leistungserbringer wechselt. Das soll das Ausfallrisiko reduzieren.
Tipps für PTA und PKA
Besprechen Sie im Team, wie Sie die Ablage der Empfangsbestätigungen am besten umsetzen können. Die erste Wahl sollte ein vollständig digitales Verfahren sein. Das heißt, der Kunde oder die Kundin unterschreibt das elektronische Formular auf einem Touchpad. Die Alternative sind ausgedruckte Formulare, die über einen festgelegten Prozess direkt digitalisiert, also eingescannt werden.
Quellen:
Korrektes Abrechnen von Verbandmitteln und Hilfsmitteln in der Apotheke:
Verband- und Hilfsmittel abrechnen