Das Thema Organspende im Praxisalltag

Das Thema Organspende im Praxisalltag

Organspenden retten Leben. Doch die Zahl der Spender sinkt. Was Sie als MFA zum Thema Organspende wissen sollten.

Mehr als 8.500 Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein überlebenswichtiges Organ. Doch im ersten Quartal 2022 gab es insgesamt nur 176 Organspenden – laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) rund 30 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei stehen nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über 84 Prozent der Menschen in Deutschland Organ- und Gewebespenden im Prinzip positiv gegenüber. Doch nur knapp die Hälfte hat diese Bereitschaft in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten. Wie können Sie als MFA das Thema in Ihrem Arbeitsalltag stärker in den Mittelpunkt rücken?

Informationen in der Praxis

Hausärztinnen und -ärzte sind wichtige Ansprechpartner, um zum Thema Organspende zu beraten. Sie können als MFA Folgendes tun:

  • Weisen Sie Interessierte auf die Möglichkeit hin, sich vom Arzt oder der Ärztin individuell zur Organspende beraten zu lassen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung, die mit einem Abstand von zwei Jahren für den jeweiligen Patienten oder die Patientin auch mehrfach abgerechnet werden kann. 
  • Sie können Plakate aufhängen und Informationsmaterial im Wartezimmer auslegen. Außerdem sollten Sie Blanko-Formular für Organspendeausweise bereithalten. Das Material können Sie kostenlos bei der BZgA bestellen.

Darüber berät der Arzt oder die Ärztin

Das Gesetz definiert, welche Themen Hausärztinnen und -ärzte in der Beratung ansprechen sollten:

  • Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
  • Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme
  • Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung für Erkrankte
     

Hintergrund: Zustimmungs- und Widerspruchslösung


Zustimmungslösung:

In Deutschland dürfen nur Organe verwendet werden, wenn der Betreffende vor seinem Tod einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat – etwa in Form eines Organspendeausweises oder mit einer entsprechenden Patientenverfügung. Ist das nicht erfolgt, können Angehörige diese Entscheidung treffen. Zusätzlich ist es gesetzlich festgelegt, dass alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ausführlich über das Thema informiert werden. Daher spricht man auch von einer erweiterten Zustimmungslösung oder Entscheidungslösung.
 

Widerspruchslösung

In anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, gibt es alternativ die Widerspruchslösung: In der Schweiz ist ab dem Jahr 2024 jeder Mensch automatisch Organspender. Niemand braucht also einen Organspendeausweis. Weder die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger noch ihrer Angehörigen ist nötig, um eine Organentnahme zu ermöglichen.

Wer in der entsprechenden Situation keinesfalls Organspender sein möchte, kann das nur verhindern, indem er der Organentnahme aktiv widerspricht. Die Schweiz führt dafür ein Register ein, indem das „Nein“ hinterlegt wird.

Literatur

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.