MFA Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung

MFA Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung

Der letzte Schritt in der Ausbildung zur MFA ist die Abschlussprüfung.

Die Vorbereitungen auf die MFA-Abschlussprüfung beinhalten zum einen die Einhaltung der vorgesehenen Anmeldefristen und Formalien. Zum anderen müssen die prüfungsrelevanten fachlichen Inhalte gelernt werden, damit die Abschlussprüfung auch erfolgreich bestanden wird.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt im Allgemeinen durch die ausbildenden Ärzte/Innen. Die Landesärztekammern fordern die Ausbildenden schriftlich zur Anmeldung auf. Die Anmeldefristen und benötigten Formulare können außerdem auf den Internetseiten der zuständigen Landesärztekammer angesehen und heruntergeladen werden.

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Anmeldung und Termine

In der Regel bestimmen die Landesärztekammern zwei Termine im Jahr, die auf den Ablauf der Ausbildung und das Schuljahr abgestimmt sind.

Während die schriftlichen Prüfungen für alle Kreisstellen an einheitlichen Terminen und Zeiten erfolgen, unterscheiden sich die Termine für die praktische Abschlussprüfung abhängig von der Kreisstelle.

Die Termine für die schriftliche und praktische Prüfung werden auf den Seiten der Ärztekammern bekannt gegeben.

Wer kann sich zur Abschlussprüfung anmelden?

Die Zulassungsvoraussetzungen für die MFA-Abschlussprüfungen sind in § 8 und 9 der Prüfungsordnung geregelt.

Zur Abschlussprüfung ist nach § 8 u.a. zugelassen,

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat
  • an der Zwischenprüfung teilgenommen hat
  • und ein Berichtsheft (schriftlichen Ausbildungsnachweis) geführt hat

Außerdem sind nach § 9 auch Zulassungen in besonderen Fällen möglich. Unter § 9 Abs. (1) ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Damit kann die MFA-Ausbildungszeit auf bis zu 2 Jahre verkürzt werden.

Nach § 9 Abs. 2 können auch Personen für die Abschlussprüfung zur MFA zugelassen werden, die bereits im Beruf der MFA oder Arzthelfer/In tätig waren. Die Dauer der Berufsausübung muss mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit betragen haben. Angehörige dieser Personengruppe müssen den Antrag für die Teilnahme an der Abschlussprüfung selbst stellen. Die Antragsstellung erfolgt mit eigens dafür vorgesehenen Formularen inklusive der Einreichung von allen benötigten Nachweisen bei den Kreisstellen der Ärztekammern in unmittelbarer Nähe zum Wohnort.
 

Was muss bei einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung beachtet werden?

Für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung werden die Leistungen im Ausbildungsbetrieb sowie die schulischen Leistungen herangezogen. Der Notdurchschnitt im letzten Halbjahreszeugnis in den Prüfungsrelevanten Fächern muss mindestens 2,0 oder besser betragen.

Wenn die Abschlussprüfung unmittelbar bevorsteht, müssen die Auszubildenden den Antrag auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung selbst stellen und die benötigten Nachweise einreichen. Die verantwortliche Landesärztekammer hört dazu sowohl Ausbildende als auch die Berufsschule an. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Antragsstellung mit seinem ausbildenden Arzt/Ärztin und einem Ansprechpartner in der Berufsschule zu sprechen. Allerdings kann die zuständige Stelle auch bei einer negativen Stellungnahme des Ausbildenden einer vorzeitigen Zulassung für die Abschlussprüfung zustimmen. Dazu müssen dann alle anderen Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden.

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Wieviel kostet die Teilnahme an der MFA-Abschlussprüfung?

Die Landesärztekammern legen die Höhe der Prüfungsgebühren fest. Die Höhe der Prüfungsgebühren kann in den Gebührenordnungen in der jeweils gültigen Fassung nachgelesen werden. Die Prüfungsgebühren der Ärztekammer Nordrhein betragen aktuell (Stand November 2020):

  • Zwischenprüfung: 35 €
  • Abschlussprüfung: 250 €
  • Wiederholungsprüfung 250 €
  • Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 BBiG: 250 €

In den Fällen der § 8 und § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung entrichtet ausbildende Arzt / die ausbildende Ärztin die Prüfungsgebühr. Für Prüfungsanmeldungen nach § 9 Abs. 2 und 3 müssen die Prüflinge die Prüfungsgebühr selbst entrichten.

Für die meisten Prüflinge ist die Teilnahme an der MFA-Abschlussprüfung gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG).

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Der Prüfungsablauf

Die MFA-Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

In der schriftlichen Abschlussprüfung werden die Fächer Behandlungsassistenz sowie Betriebsorganisation und -verwaltung über eine Dauer von jeweils maximal 120 Minuten abgeprüft. Das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde wird über maximal 60 Minuten geprüft. Im schriftlichen Prüfungsteil der MFA-Abschlussprüfung sind 3 Varianten von Prüfungsfragen möglich. Diese sind Multiple-Choice-Fragen, offene und halboffene Fragen.

In der praktischen Prüfung „soll der Prüfling in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen“ (§ 14 Abs. 6 der Prüfungsordnung). Damit sollen die Prüflinge praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Abhängig vom jeweiligen Kammerbezirk finden die praktischen Prüfungen im Klassenzimmer oder in Prüfpraxen statt.

Die fachliche Prüfungsvorbereitung – was sind die Prüfungsinhalte der schriftlichen Prüfung?

Laut Prüfungsordnung sind den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz sowie Betriebsorganisation und -verwaltung folgende Gebiete zugrunde zu legen:

BehandlungsassistenzBetriebsorganisation und -verwaltung
QualitätssicherungGesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung
ZeitmanagementArbeiten im Team
Schutz vor InfektionskrankheitenVerwaltungsarbeiten
Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und HilfsmittelDokumentation
Patienten Betreuung und BeratungMarketing
Grundlagen der Prävention und RehabilitationZeitmanagement
LaborarbeitenDatenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und DatensicherheitOrganisation der Leistungsabrechnung
DokumentationMaterialbeschaffung und -verwaltung
Handeln bei Notfällen 
Abrechnung erbrachter Leistungen 


Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ist vom Prüfling Verständnis für allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge gefordert.

Die Ärztekammer Nordrhein z.B. stellt einen Stoffkatalog mit den Kernbereichen der prüfungsrelevanten Inhalte für die Zwischen- und Abschlussprüfungen zum Download zur Verfügung. Der Stoffkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber bietet eine gute erste Themenübersicht.

In der Prüfungsordnung stehen die abzuprüfenden Gebiete der schriftlichen Prüfungsbereiche sowie die Inhalte der praktischen Prüfung.

Was wird in der praktischen Abschlussprüfung verlangt?

Die Schwerpunkte der praktischen Prüfungsaufgabe sind:

  • Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen der Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten
  • Durchführen von Hygienemaßnahmen
  • Dokumentation und Abrechnung ärztlicher Leistungen
  • Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention
  • Durchführen von Laboruntersuchungen
  • Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen

Bei der praktischen Prüfung sollte der Prüfungsfall wie in der ausbildenden Praxis angegangen werden. Im Prüfungsfall können z.B. abgelaufene Verbandsmaterialien oder Medikamente (auch Impfstoffe) auffallen, auf die hingewiesen werden muss. Einflüsse auf die Abrechnung bzw. Kostenträger müssen bedacht werden (z.B. der Wochentag des Praxisbesuchs, BG-Fall). Alle Arbeiten sollten sauber und hygienisch erfolgen, ohne dass übertriebene Maßnahmen in der Prüfung zu viel Zeit rauben.

In der praktischen Abschlussprüfung soll der Prüfling an einem simulierten Fall zeigen, was in der Praxis gelernt wurde. Diese Aufgabe kann auch als Rollenspiel gestaltet sein.

Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung

Beispielprüfungen können auf den Seiten der meisten Landesärztekammern zum Üben heruntergeladen werden. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden. Selbst, wenn dieselben Prüfungsfragen nicht mehr gestellt werden sollten. Bereits die Gewöhnung an die Fragestellungen und Fragetypen ist für die Abschussprüfung sehr hilfreich und wirkt Verwirrungen entgegen.

Beispielklausuren zur Überprüfung des eigenen Wissensstands:

Bausteine der praktischen Prüfung:

Mittlerweile steht auch eine ganze Reihe von digitalen Angeboten für die Unterstützung des Lernens zur Abschlussprüfung zu Verfügung. Dazu gehören Apps sowie Prüfungsvorbereitungskurse. E-Books oder klassische gebundene Bücher sind dafür ebenfalls erhältlich.

Für die Prüfungsvorbereitung bietet sich ein Zusammenschluss in Lerngruppen an.

Das Lernen in der Gruppe ermöglicht gegenseitiges Abfragen, Klärung von Fragen und Diskussion über Gelerntes. Auch Fälle für die praktische Abschlussprüfung können in der Lerngruppe gut simuliert und geübt werden.

Wann gilt die MFA-Abschlussprüfung als bestanden?

Für ein erfolgreiches Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen in den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz sowie Betriebsorganisation und -Verwaltung mindestens 40 % der Aufgaben richtig beantwortet sein. Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde müssen 20 % der Fragen korrekt sein.

Im Falle des Nichtbestehens kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Der früheste Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung ist beim nächsten Prüfungstermin. Bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss der Prüfling auch Ort und Datum der vorangegangenen Prüfung angeben.
 

Wann kommt es zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung?

Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann erfolgen, wenn der Prüfling die Abschlussprüfung knapp nicht bestanden hat. Konkret ist das der Fall, wenn:

  • im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft bewertet wurden und
  • im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet wurden und
  • wenn die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen der Prüfung geben kann.

Wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeschlossen. Die mündliche Ergänzungsprüfung findet auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses statt. Dadurch kann einer der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche ergänzt werden. Der Prüfling bestimmt den Prüfungsbereich, der in der maximal 15 Minuten dauernden mündlichen Ergänzungsprüfung abgefragt wird.

Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil fließen zu jeweils 50 % in die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ein.

Die Autorin Dr. Roxane Lorenz
Dr. Roxane Lorenz

Nach ihrem Studium der Biologie an der Ruhr-Universität Bochum promovierte Dr. Lorenz zum Dr. rer. nat. Seit 2012 ist sie in der medizinisch-wissenschaftlichen Abteilung bei Dr. Ausbüttel tätig, seit 2018 auch als Leiterin dieser Abteilung sowie der Forschungsabteilung.