Ärztliche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen an eine MFA/VERAH® übertragen werden. Hierzu informierte kürzlich der Deutsche Hausärzte Verband.
Dieses Thema wird immer wieder kontrovers diskutiert, daher ist zu beachten: Der Arzt hat die geeignete Person auszuwählen (Auswahlpflicht), die Anleitung der MFA sicherzustellen (Anleitungspflicht) sowie auch die die Durchführung entsprechend zu überwachen (Überwachungspflicht, Erfolgskontrolle).
Nach der Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V (Stand 1. Januar 2015) gilt folgendes: Intramuskuläre und subkutane Injektionen (auch Impfungen) dürfen in Abhängigkeit von der applizierten Substanz auf eine/n medizinische/n Fachangestellte/n (MFA) übertragen werden; die Anwesenheit des Arztes kann erforderlich sein.
Subkutane und intramuskuläre Injektionen können an entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden, wobei sich der Arzt über vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten vergewissern oder diese besonders einweisen muss.
Zu diesen Injektionen gehören auch Impfungen.
Vor einer Impfung sind folgende Desinfektionsmaßnahmen nach gängiger Rechtsprechung erforderlich:
Folgende Aufgaben fallen im Rahmen des Impfens für den/die entsprechend qualifizierte Mitarbeiter/In an:
Die Delegation einer Impfung stellt immer eine Einzelfallentscheidung der Ärztin/des Arztes dar.
Bei Impfungen handelt es sich um eine ärztliche Leistung, die seitens der Ärztin/des Arztes an eine MFA delegiert werden kann, sofern die Qualifikation (z.B. VERAH®Urkunde) vorliegt, die die Medizinische Fachangestellte zur Durchführung angeleitet wurde und die Durchführung entsprechend überwacht wird.
Empfehlenswert ist es jedoch, Schutzimpfungen nur in Anwesenheit eines Arztes durchzuführen. So ist gewährleistet, dass im Falle unerwarteter Komplikationen oder Nebenwirkungen optimale Hilfe geleistet werden kann. Der Arzt führt auch die Dokumentation im Impfpass durch.