Heilmittel-Richtlinie
Die Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln trifft der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie gemäß § 92 SGB V.
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärzt*innen und Krankenhäusern im Rahmen des Entlassmanagements, die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzt*innen mit den Heilmittelerbringern. Inhalt der Richtlinie sind u. a. ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog), eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und eine Anlage mit den Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen.