Heilmittel-Richtlinie

Heilmittel-Richtlinie

Die Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln trifft der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie gemäß § 92 SGB V.

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärzt*innen und Krankenhäusern im Rahmen des Entlassmanagements, die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzt*innen mit den Heilmittelerbringern. Inhalt der Richtlinie sind u. a. ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog), eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und eine Anlage mit den Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.