Festbeträge sind Erstattungshöchstpreise für Arznei- und Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen gemeinsam und einheitlich Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Derzeit gelten bundeseinheitliche Festbeträge für:
- Einlagen
- Hörhilfen
- Ableitende Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen
Diese Erstattungspreise gelten nur für die von den Kassen bestimmten Hilfsmittel. Die Festbeträge gelten für alle Kassen bundesweit einheitlich. Es gibt hier also keine unterschiedlichen Vergütungen.