Festbeträge für Hilfsmittel

Festbeträge für Hilfsmittel

Festbeträge sind Erstattungshöchstpreise für Arznei- und Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen gemeinsam und einheitlich Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Derzeit gelten bundeseinheitliche Festbeträge für:

Wichtig

Diese Erstattungspreise gelten nur für die von den Kassen bestimmten Hilfsmittel. Die Festbeträge gelten für alle Kassen bundesweit einheitlich. Es gibt hier also keine unterschiedlichen Vergütungen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.