Geschenke unserer Patienten

Geschenke unserer Patienten

Manchmal pflegen wir doch neben der professionellen Beziehung zu unseren Patienten auch eine persönliche, die sich über die Jahre entwickelt. Besonders schön sind Momente, in denen unsere Patienten dankbar sind für unseren Einsatz. Das kann ein einfaches Lächeln sein oder auch ein lieb gemeintes Geschenk. Aber: dürfen wir Geschenke überhaupt annehmen?

 

Ein freundliches und aufrichtiges „Danke“ in Form eines Geschenks für das Team der Arztpraxis kann manchmal den ganzen Tag versüßen. Es tut gut zu sehen, dass unsere harte Arbeit positiv von den Patienten wahrgenommen wird.

Die Geschenke können ganz unterschiedlich sein. In meiner ehemaligen Arztpraxis haben wir schon Blumen, Wein, Sekt, selbst gebackenen Kuchen, diverse Süßigkeiten (natürlich auch die Klassiker wie „Merci“ Schokolade) dankend erhalten. Aber was ist überhaupt erlaubt?

In der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte steht in § 32 „Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte (…) anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. (…)“. Da fallen wir MFA wahrscheinlich auch darunter und wir müssen tatsächlich ein wenig aufpassen, was wir annehmen dürfen und was wir doch besser ablehnen!

Um konkreter zu werden: Geschenke bis zur sogenannten „Geringfügigkeitsgrenze“ sind in Ordnung. Diese Grenze hat steuerrechtliche Bedeutung und sie liegt bei 35 Euro pro Person pro Jahr. Das soll nun nicht heißen, dass wir bei jedem Geschenk nachfragen, wie viel es denn gekostet hat, sondern vielmehr, dass wir selbst einschätzen sollten, ob sich das Geschenk im akzeptablen Rahmen bewegt. Manchmal kann ein größerer Blumenstrauß ja doch 40 Euro gekostet haben und dann ist das natürlich noch lange kein Drama…

In jedem Fall gilt aber: ein Geschenk, das wir von einem unserer Patienten erhalten, darf keine Gegenleistung (bspw. im Sinne einer Andersbehandlung) zur Folge haben. Wir können den Patienten also bei den folgenden Terminen nicht weniger lang warten lassen, ihm trotz bestehender Warteliste einen früheren Impftermin geben oder eine andere Art von „Extrawurst“ zukommen lassen.

Welche Geschenke habt ihr schon erhalten? Wie geht ihr mit Patientengeschenken um? Habt ihr eine Regelung bei euch in der Praxis?

Viele Grüße

Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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