Was wird sich durch den aktuellen Gesetzesentwurf in den Praxen ändern?
Die Bundesregierung plant einige Budget-Änderungen im ambulanten Bereich. Was heißt das konkret? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu eine detaillierte Analysen vorgestellt.t.
Die KBV hat gemeinsam mit den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen Abrechnungsdaten ausgewertet, um eine Einschätzung für die Auswirkungen des aktuellen Gesetzesentwurfs bieten zu können. In einer Broschüre hat sie diese Zahlen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte. Die einzelnen Praxen können daraus also nur ungefähre Kennwerte ableiten.
Die Auswertung zeigt, wie viele Behandlungsfälle Praxen voraussichtlich künftig noch abrechnen können, wenn die geplanten Einsparungen greifen. Insgesamt fehlen nach dieser Berechnung im nächsten Jahr Mittel für etwa 46 Millionen Behandlungen. Je nach Fachrichtung sinkt die Zahl der vergüteten Fälle deutlich, in einigen Bereichen um fast ein Viertel.
In der Broschüre sind die durchschnittlichen Fallzahlen pro Arzt oder Ärztin und Quartal aufgeführt. Die bisherigen Leistungen werden den künftig finanzierbaren Kontingenten gegenübergestellt. Deutlich wird auch, wie viele Patientinnen und Patienten die einzelnen Praxen versorgen müssten, wenn sie sich strikt an die vorgegebenen Mindestsprechzeiten halten. Diese Werte dienen als Orientierung und sollen dabei helfen, die wirtschaftlichen Spielräume realistischer einzuschätzen.
Was heißt das für Sie als MFA?
Die Ergebnisse machen deutlich, dass Praxen ihre Abläufe anpassen müssen, wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet wird. Sonst kann es zu einer erheblichen Zahl an Leistungen kommen, die nicht refinanziert werden.
Gemeinsam mit der ärztlichen Leitung müssten Sie daher Maßnahmen besprechen. Im Fokus steht die Frage, wie Prioritäten gesetzt werden sollen bei der Terminvergabe. Welche Marker können Sie intern festlegen, um die Fallzahlen im Griff zu behalten, aber trotzdem flexibel auf akute Situationen reagieren zu können? Was bedeutet das konkret für die Abrechnung? Gegebenenfalls kann es sogar Sinn machen, die Öffnungszeiten der Praxis anzupassen.
Wie groß die Auswirkungen sind, hängt von der Fachrichtung und der Arbeitsweise beziehungsweise Auslastung der jeweiligen Praxis ab. Also behalten Sie im Blick, ob das Gesetz verabschiedet wird und wann es gegebenenfalls in Kraft tritt – dann sollten Sie kurzfristig ein Teammeeting anberaumen, um einen Zeitplan für die anstehenden Umstrukturierungen festzulegen.
Die detaillierte Auflistung der KBV finden Sie hier.