Teilweise krankgeschrieben: Was bedeutet das für Beschäftigte im Gesundheitswesen?

Teilweise krankgeschrieben: Was bedeutet das für Beschäftigte im Gesundheitswesen?

Die Regierung plant ein neues Modell für teilweise Krankschreibung. Beschäftigte könnten trotz Krankheit begrenzt arbeiten. Das erfordert allerdings ein wenig Flexibilität.

Die Bundesregierung treibt eine Reform im Gesundheitsrecht voran und bringt auch Änderungen für den Arbeitsalltag ins Spiel. Ein zentraler Punkt betrifft die Möglichkeit, trotz Krankheit in reduziertem Umfang zu arbeiten. Aktuell befindet sich das Vorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Kabinett hat den Entwurf Ende April 2026 beschlossen, doch aktuell ist er noch nicht in Kraft getreten. 

Das soll sich ändern 

Bisher kennt das System vor allem zwei Zustände: Eine Person arbeitet vollständig oder fällt komplett aus. Die einzige Ausnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Das neue Modell erlaubt, dass erkrankte Beschäftigte einen Teil ihrer Aufgaben weiter übernehmen. 

Damit das funktioniert, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Die betroffene Person schätzt ihre eigene Belastbarkeit ein und entscheidet sich bewusst für eine teilweise Rückkehr. Eine Ärztin oder ein Arzt legt fest, in welchem Umfang die Tätigkeit möglich ist, etwa zu einem Viertel, zur Hälfte oder zu drei Vierteln der üblichen Arbeitszeit. Zusätzlich prüft der Betrieb, ob sich die Aufgaben in diesem Rahmen umsetzen lassen. 

Für wen das Modell gedacht ist 

Die Regelung richtet sich nicht an Menschen mit kurzen oder leichten Erkrankungen. Sie zielt auf Fälle, in denen eine längere Einschränkung absehbar ist. Dazu zählen etwa psychische Erkrankungen, chronische Beschwerden oder Phasen nach intensiven Behandlungen. In solchen Situationen kann es helfen, den Kontakt zum Arbeitgeber zu halten, leichte Tätigkeiten auszuführen und gleichzeitig die eigene Gesundheit zu schützen. 

Beschäftigte gewinnen dadurch mehr Spielraum beim Wiedereinstieg. Unternehmen können Ausfälle besser überbrücken und Arbeitsprozesse anpassen, ohne komplett auf Personal verzichten zu müssen. 

Freiwilligkeit als Grundprinzip 

Ein zentrales Element ist die freie Entscheidung. Niemand darf eine teilweise Rückkehr erzwingen. Beschäftigte entscheiden selbst, ob sie sich dazu in der Lage fühlen. Ärztinnen und Ärzte begleiten diesen Schritt fachlich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stimmen zu, wenn die Umsetzung im Betrieb möglich erscheint. 

Diese Freiwilligkeit schützt vor Druck. Wer krank ist, muss nicht arbeiten. Ebenso darf ein Betrieb eine Ablehnung nicht als Pflichtverletzung auslegen. Beide Seiten tragen Verantwortung dafür, dass die Gesundheit stets an erster Stelle steht. 

Ablauf im Alltag 

Der Prozess beginnt mit einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wenn eine teilweise Tätigkeit infrage kommt, sprechen Patientinnen oder Patienten dies aktiv an. Nach der medizinischen Einschätzung informiert die betroffene Person den Betrieb. Dieser prüft innerhalb einer Woche, ob sich die Aufgaben anpassen lassen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Arbeitsplatz als geeignet. Lehnt der Betrieb ab, bleibt die vollständige Krankschreibung bestehen. 

Wer zahlt das Gehalt? 

Während der ersten sechs Wochen zahlt der Betrieb weiterhin das volle Gehalt, auch wenn die Person nur teilweise arbeitet. Danach greift das Krankengeld. In dieser Hinsicht ändert sich also im Prinzip nichts. Im Anschluss wird die Vergütung voraussichtlich aufgeteilt und ein Teilkrankengeld wird für den Stundenanteil gezahlt, den Beschäftigte krankheitsbedingt nicht leisten können. Für die tatsächlich geleistete Arbeit zahlt der Betrieb anteilig Lohn. 

Tipps für Beschäftigte im Gesundheitswesen 

Wenn das Startdatum für die Regelung bekannt ist, sollten Sie im Team darüber sprechen. Denn eine gute Vorbereitung erweitert die Möglichkeiten. Beispielsweise in der Pflege könnte eine Kollegin, die teilweise krankgeschrieben ist, Aufgaben im Backoffice übernehmen und so das Team entlasten. Das Gleiche gilt für Arztpraxen und Apotheken. Dort bestünden gegebenenfalls weitere Möglichkeiten, wie eine ausschließliche Telefonannahme oder Aufgaben im Zusammenhang mit der Warenwirtschaft. Sprechen Sie diese Variante im Vorfeld durch. Dann ist eine schnelle Umstellung bei Bedarf realistisch.

Teilweise krankgeschrieben: Was bedeutet das für Beschäftigte im Gesundheitswesen?
Der ExpertentalkGesundbleiben im Gesundheitswesen
Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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