Gesundheitsreform: Diese geplanten Änderungen sind für Sie relevant
Das Bundesgesundheitsministerium plant ein Gesetzespaket mit umfangreichen Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2027, das viele Bereiche der Versorgung und Finanzierung neu regeln soll. Was bedeutet das für Sie?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Gesetz angekündigt, mit dem sie die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich senken will. Nach ihren Plänen soll das Gesundheitssystem bis 2027 insgesamt rund 20 Milliarden Euro weniger ausgeben. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen unter anderem höhere Zuzahlungen der Versicherten bei Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten, Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern ab 2028 sowie höhere Abgaben der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte.
Die Regelungen will das Ministerium in einem „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ bündeln, das sich aktuell in der internen Abstimmung der Bundesregierung befindet. Die Ministerin orientiert sich dabei überwiegend an den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission und will nach eigenen Angaben einen großen Teil dieser Empfehlungen aufgreifen. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Ausgaben stärker an die Einnahmen der Krankenkassen zu binden und die Finanzierung der GKV langfristig zu sichern.
Was bedeuten diese Vorhaben für Sie als Beschäftigte im Gesundheitswesen?
Änderungen in ambulanter und stationärer Versorgung
Für die ambulante Versorgung plant das Ministerium, bestimmte extrabudgetäre Vergütungen zu streichen. Dazu zählen Honorare für offene Sprechstunden und vermittelte Behandlungsfälle. Außerdem soll die bisher übliche Steigerung dieser Vergütungen – die sogenannte globale Minderausgabe – sinken. Ab 2027 entfällt zudem die gesonderte Vergütung für die erstmalige Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA), die aktuell noch pauschal vergütet wird. Diese Punkte können sich mittelbar auf die Organisation von Abläufen in Praxen auswirken.
In Krankenhäusern soll die sogenannte Meistbegünstigungsklausel dauerhaft wegfallen. Gleichzeitig kündigt die Ministerin an, das Pflegebudget zu begrenzen und die vollständige Tarifrefinanzierung nicht weiterzuführen. Das könnte sich auf Gehälter und Stellenbesetzung in der Pflege auswirken. Die Pflege kehrt nach den aktuellen Plänen jedoch nicht in das DRG-System (Fallpauschalen) zurück. Zusätzlich sieht die Ministerin eine verpflichtende Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen vor, die stufenweise eingeführt werden soll und den Nutzen für Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt stellen soll.
Geplante Regelungen zu Arzneimitteln und Krankenkassen
Im Arzneimittelbereich möchte das Bundesgesundheitsministerium den Herstellerrabatt um eine dynamische Komponente erweitern. Krankenkassen sollen stärker Rabattverträge für therapeutisch gleichwertige Arzneimittel nutzen können. Elemente aus dem laufenden Pharmadialog sollen dabei ebenfalls in das Gesetz einfließen. Für Praxisteams sowie PTA und PKA kann dies bedeuten, dass sich Verordnungen und Rabattregelungen häufiger ändern und Sie Patientinnen und Patienten verstärkt zu Alternativpräparaten informieren müssen.
Gleichzeitig plant die Ministerin Einschnitte bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. So sollen die Werbebudgets sinken und außertarifliche Vergütungen von Führungskräften in Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Kassenärztlichen Vereinigungen begrenzt werden. Diese Punkte zielen vor allem auf die Finanzströme innerhalb der Selbstverwaltung und Verwaltung der GKV und weniger direkt auf die Arbeit in Praxen und Apotheken.
Finanzielle Zielgröße bis 2027
Insgesamt strebt das Ministerium ein Einsparvolumen von rund 20 Milliarden Euro bis 2027 an. Etwa zwölf Milliarden Euro sollen durch konkrete Maßnahmen im Leistungsgeschehen und in der Struktur der Versorgung zustande kommen. Weitere etwa acht Milliarden Euro will die Ministerin vor allem über höhere Zuzahlungen der Versicherten und Anpassungen bei der Familienmitversicherung erreichen. Nach aktuellen Berechnungen erwarten Expertinnen und Experten im Jahr 2027 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro in der GKV, sodass das geplante Paket einen zusätzlichen finanziellen Puffer schaffen soll. Ziel der Ministerin ist es dabei, die Beitragssätze zu stabilisieren und möglichen Beitragserhöhungen vorzubeugen.
Für Sie als MFA, PTA, PKA oder Pflegekraft kann dieses Gesetz, wenn es in dieser Form beschlossen wird, beispielsweise Veränderungen bei Vergütungsstrukturen, Dokumentationsanforderungen, Abläufen rund um Arzneimittelverordnungen und beim Umgang mit Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten nach sich ziehen. Auch Personalstrukturen könnten sich verändern. Die konkreten Auswirkungen hängen jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und von der Umsetzung in Verträgen und Richtlinien ab. Außerdem wären Sie als Versicherte von den Reformen betroffen, beispielsweise in Bezug auf Zuzahlungen.