Vorerst keine Mindestpersonalausstattung in der Pflege
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Vorerst keine Mindestpersonalausstattung in der Pflege

Das Bundesgesundheitsministerium sieht aktuell keine Möglichkeit für weitere Personalvorgaben in Pflegeheimen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant derzeit nicht, die gesetzlichen Personalanhaltswerte weiter zu erhöhen oder eine bundesweit einheitliche Mindestpersonalausstattung vorzugeben. Das hat einen praktischen Grund: Es gibt nicht genug Pflegekräfte. Die Einrichtungen könnten höhere Vorgaben daher nicht erfüllen. 

Das Ministerium stützt diese Einschätzung auf einen aktuellen Bericht zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege. Pflegekräfte arbeiten demnach bereits unter Bedingungen, die stark vom verfügbaren Personal abhängen. Einrichtungen müssen ihre Versorgung so organisieren, dass sie trotz begrenzter Ressourcen eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen können. Das Ministerium argumentiert daher, dass zusätzliche Vorgaben ohne verfügbares Personal die Versorgung eher gefährden würden, statt sie zu verbessern. 

Pflege als Engpassberufe 

Auswertungen des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass es deutliche Personallücken gibt, vor allem bei qualifizierten Assistenzkräften. Das wird durch Analysen der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, die Pflegeberufe grundsätzlich als Engpassberufe aufführt. Damit sind Qualifikationen gemeint, für die es schwer ist, geeignete Beschäftigte zu finden. Auch wenn für Assistenzkräfte keine vollständigen Datensätze vorliegen, geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass diese ebenfalls von der Engpasssituation betroffen sind. 

Hintergrund zur Mindestpersonalausstattung 

Eine Mindestpersonalausstattung legt fest, wie viele Pflegekräfte pro Bewohnerin und Bewohner eingesetzt werden müssen. Sie soll die Versorgungsqualität sichern und die Arbeitsbelastungen für die einzelnen Beschäftigten begrenzen beziehungsweise verringern. Es geht also auch darum, den Beruf attraktiver zu machen und der Abwanderung von Fachkräften in andere Berufsfelder entgegenzuwirken. Fachgremien haben dafür in den vergangenen Jahren neue Modelle zur Personalbemessung entwickelt. Sie berücksichtigen den tatsächlichen Pflegebedarf stärker als frühere Ansätze. Dafür muss es aber natürlich möglich sein, Planstellen auch zu besetzen. 

Neue Ausbildungsstruktur 

Ab dem 1. Januar 2027 startet eine neue, bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenz. Sie ersetzt die bisherigen landesrechtlichen Regelungen. Diese Reform soll mehr Menschen den Einstieg in die Pflege erleichtern und klare Karrierepfade schaffen. Langfristig erwartet das Ministerium dadurch eine Entlastung für Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden.

Vorerst keine Mindestpersonalausstattung in der Pflege
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Die Autorin Michelle Eisenberg
Michelle Eisenberg, examinierte Pflegekraft

Michelle Eisenberg ist examinierte Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation Praxisanleitung in der Pflege.
Sie hat sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege Erfahrung gesammelt.
Seit einiger Zeit arbeitet Frau Eisenberg im Kundenservice von Dr. Ausbüttel im Bereich Beratung.